Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Personalbeurteilung

Personalbeurteilungen gibt es aus den unterschiedlichsten Anlässen in wohl jedem Unternehmen.

Anlässe können sein:

  • Neueinstellungen
  • Personaleinsatzplanung (Welcher Beschäftigte soll auf welche Stelle?)
  • Ausbildungs-, Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahme
  • Entscheidungen über Aufstieg
  • Entgeltfestsetzung (Leistungsentlohnung)
  • Kündigungen
  • Ausstellung von Zeugnissen.

Jeder dieser Maßnahmen liegt eine Beurteilung zugrunde, unabhängig davon, ob zwischen den Betriebsparteien ein Beurteilungssystem vereinbart wurde oder ob diese Beurteilung lediglich im Kopf des Vorgesetzten erfolgt.

In vielen dieser Unternehmen existieren allgemeine Beurteilungsgrundsätze, die bei ihrer Aufstellung der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen. Beurteilungen dienen auch der Leistungsbeeinflussung und Disziplinierung.

Für den Betriebsrat stellt sich damit ein weites Aufgabenfeld. Von seinen vielfältigen Beteiligungsrechten seien hier nur die §§ 94 (Auswahlrichtlinien), 92 (Personalplanung), 87 Nr. 10 und 11 (betriebliche Lohngestaltung, Festsetzung leistungsbezogener Entgelte) BetrVG erwähnt.

An eine Personalbeurteilung schließen sich häufig weitere Maßnahmen an, die Beteiligungsrechte des Betriebsrates auslösen (z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, Beförderungen, Leistungsentlohnung).

Beratungsleistungen der forba

forba bietet in diesem Zusammenhang u.a. folgende Beratungsleistungen an:

  • Sichtung von Arbeitgebervorschlägen
  • Hinweise auf Gestaltungsalternativen
  • Erarbeitung von Betriebsratspositionen
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungsentwürfen
  • Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber
  • im Konfliktfall: Unterstützung des Betriebsrates in Einigungsstellenverfahren

Neben der Beratung bietet forba auch Seminare zum Thema Personalbeurteilung an.