Arbeitszeitgestaltung
Worum geht es?
Fragen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung haben in der jüngsten Vergangenheit eine zunehmenArbeitszeitgestaltungde Bedeutung erlangt, da von Arbeitgeberseite versucht wird, durch intelligente Schichtsysteme oder flexible Arbeitszeitmodelle mit Arbeitszeitkonten die Auslastung der Betriebsmittel und die Leistung der Beschäftigten bei gleichzeitiger Verminderung der Personalkosten zu steigern. Von Arbeitgeberseite werden i.d.R. der hohe Wettbewerbsdruck und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens als Begründung der Notwendigkeit zur Einführung solcher Arbeitszeitsysteme genannt. Zugleich wird oft auch auf die (angeblichen) Vorteile größerer Zeitsouveränität für die Beschäftigten hingewiesen. Tatsächlich bewirken jedoch die vom Management oder von Unternehmensberatern vorgeschlagenen Arbeitszeitmodelle häufig eine Reihe von Nachteilen für die Beschäftigten: Neben der ungünstigen Lage der Arbeitszeiten und hoher Anforderungen an zeitliche Flexibilität kann es z.B. zu nachteiliger Veränderung von Arbeitsinhalten, zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen und auch zu Einkommenseinbußen kommen.
Bei der Einführung neuer Arbeitszeitmodelle hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 BetrVG. Außerdem sind oft die Rechte nach §§ 90, 92 (Personalplanung) , 106 (Wirtschaftsausschuss) , 111 und 112 (Betriebsänderung) BetrVG gegeben. Hinzu kommt, dass flexible Arbeitszeitsysteme i.d.R. mit elektronischen Zeiterfassungssystemen verbunden sind, sodass hier zusätzlich die Mitbestimmungsaufgaben gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG zu nennen sind. Außerdem sind bei der Ausgestaltung der Modelle tarifliche und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Bei konsequenter Ausschöpfung seiner Mitbestimmungsrechte kann es dem Betriebsrat gelingen, für Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite akzeptable Kompromisse zu erreichen.
Beratungsleistung der forba
Die forba-Partner unterstützen den Betriebsrat bei der Einführung oder Änderung betrieblicher Arbeitszeitmodelle mit folgenden Leistungen:
- Begutachtung der von Arbeitgeberseite vorgelegten Modelle im Hinblick auf die Interessen der Beschäftigten
- Abschätzung der wirtschaftlichen Vorteile vorgeschlagener Arbeitszeitmodelle
- Entwicklung alternativer Arbeitszeitmodelle (in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder mit Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten)
- Durchführung von Befragungen der Beschäftigten im Vorfeld einer Einführung oder im Anschluss an Testphasen
- Teilnahme an Verhandlungen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber
- Teilnahme an Einigungsstellenverfahren als externer Beisitzer des Betriebsrats
Beratungserfahrung der forba-Mitarbeiter
Die Partner von forba besitzen langjährige und umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich bei der Gestaltung von Schichtsystemen und der Einführung flexibler Arbeitszeitsysteme. Außerdem haben sie schon vielfach an Einigungsstellen als externe Beisitzer der Betriebsratsseite teilgenommen. Auf Wunsch können Referenzen genannt werden.