Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Bilanzanalyse leicht gemacht

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Glossar

Abschreibungen (linear/degressiv)

Die Abschreibung ist ein Verfahren, mit dem die Ausgaben für einen Vermögensgegenstand (z. B. eine Maschine) über eine angenommene Nutzungsdauer verteilt werden. Der entweder im Rahmen einer linearen Abschreibung (gleichbleibender Betrag über die angenommene Nutzungsdauer) oder einer degressiven Abschreibung (gleichbleibender prozentualer Abschreibungssatz vom Restbuchwert) ermittelte Abschreibungsbetrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand gebucht.

Aktiva

(Aktivseite der Bilanz) ist die Summe aller Vermögenswerte (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, aktive latente Steuern).

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Im Geschäftsjahr geleistete Auszahlungen, die aufwandsmäßig zukünftigen Geschäftsjahren zuzuordnen sind (z. B. Mietvorauszahlungen).

Anhang

(Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses) enthält zusätzliche Angaben zu den einzelnen Positionen in der Bilanz und GuV-Rechnung.

Anlagespiegel

(Bestandteil des Anhangs) gibt einen Überblick über die Entwicklung des Anlagevermögens.

Assets

Lt. IAS/IFRS Ressourcen, über die ein Unternehmen in Folge vergangener Ereignisse verfügen kann und aus denen es in Zukunft erwartet, wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Bei den Assets handelt sich also um die auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführten Vermögenswerte.

Assoziierte Unternehmen

Unternehmen, auf die der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss ausüben kann, die aber weder ein Tochterunternehmen noch ein Gemeinschaftsunternehmen darstellen. Dass es sich bei einem Unternehmen um ein assoziiertes handelt, kann bei einem Besitz von mindestens 20 % und höchstens 50 % der Stimmrechte einer Gesellschaft vermutet werden.

Barwert

Betrag, der den aktuellen Zeitwert einer zukünftigen Zahlung angibt; wird durch Diskontierung ermittelt.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Bei einem Beherrschungsvertrag unterstellt sich ein Unternehmen (beherrschtes Unternehmen) der Leitungsmacht eines anderen Unternehmens (herrschendes Unternehmen). Bei einem Ergebnisabführungsvertrag wird ein Gewinn des beherrschten Unternehmens an das herrschende Unternehmen abgeführt bzw. übernimmt das herrschende Unternehmen einen Verlust des beherrschten Unternehmens.

Buchwert  

Der Wert, der sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den ggf. folgenden Abschreibungen ergibt. Bilanzwerte sind Buchwerte.

Cashflow

Zu- und Abfluss von Zahlungsmitteln (in einer Periode/Geschäftsjahr). Der Cashflow ermöglicht eine Beurteilung der Selbstfinanzierungskraft eines Unternehmens und gilt somit als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens.

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (operativer Cashflow)

Zu- und Abfluss von Zahlungsmitteln aus allen Tätigkeiten, die nicht den Investitions- und Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. Der operative Cashflow wird als Zwischensumme im Rahmen der Kapitalflussrechnung gebildet.

Disagio

Betrag, um den der Ausgabebetrag eines Darlehens geringer ist als der Rückzahlungsbetrag.

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes)

Ergebnis vor Zinsen und Steuern. In der Regel werden aus dem Unternehmensergebnis vor Ertragssteuern nicht nur die Zinsaufwendungen und -erträge, sondern die gesamten Finanzaufwendungen und -erträge herausgerechnet (Finanzergebnis). In diesem Fall ist das EBIT identisch mit dem Betriebsergebnis.

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation)

Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Dem EBIT (Betriebsergebnis) werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen hinzugerechnet. Da die Abschreibungen z. T. gestaltbar sind und darüber hinaus nicht zu Zahlungsabflüssen führen, erhält man mit dem EBITDA eine relativ leicht zu ermittelnde Kennzahl, die etwas über die Ertragskraft eines Unternehmens im operativen Bereich aussagt.

Equity-Methode

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Konzernabschlusses verwandte Methode zur Bewertung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen mit deren anteiligem Eigenkapital und anteiligem Jahresüberschuss.

Fair Value

Wird nach IFRS als Oberbegriff aller marktnahen Wertansätze verwendet. Das heißt, der Wert eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit entspricht dem »Fair Value«, wenn zwei voneinander unabhängigen Parteien mit Sachverstand und dem Willen zum Vertragsabschluss bereit wären, diesen Wert zu zahlen bzw. zu begleichen.

Fifo-Verfahren (First in - first out)

Verbrauchsfolgeverfahren zur Sammelbewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Bei diesem Verfahren wird unterstellt, dass die ältesten Bestände zuerst verbraucht werden, so dass sich immer die zuletzt eingegangenen Bestände auf Lager befinden. (Alternativ kann auch das Lifo-Verfahren angewandt werden.)

Free-Cashflow

Zu- und Abfluss von Zahlungsmitteln aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit. Der Free-Cashflow wird als Zwischensumme im Rahmen der Kapitalflussrechnung gebildet und ist für (spekulative) Anleger in Hinblick auf Ausschüttungsmöglichkeiten eine interessante Kennzahl.

Gesamtkostenverfahren

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, bei der alle in einer Periode (Geschäftsjahr) angefallenen Erträge den angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt werden. Erlaubt nach HGB und IFRS. Im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren kann auch das Umsatzkostenverfahren angewandt werden.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Müssen nach § 243 Abs. 1 HGB bei der Erstellung eines Jahresabschlusses unbedingt befolgt werden; sind allerdings vom Gesetzgeber nirgends exakt beschrieben worden. Die GoB sind das Resultat von gesetzlichen Regelungen (Handels- und Steuerrecht), handels-, bzw. steuerrechtlicher Rechtsprechung, Erlassen, Richtlinien von Behörden und Verbänden sowie »Handelsbräuchen«. Es handelt sich also bei den GoB um allgemein anerkannte Regeln zur sachgerechten Aufzeichnung, zeitlichen Zuordnung und Zusammenstellung der Zahlungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Geschäftsvorfällen.

Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert)

Betrag, den ein Käufer bei Übernahme einer Unternehmung als Ganzes unter Berücksichtigung künftiger Ertragserwartungen über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände nach Abzug der Schulden hinaus zu zahlen bereit ist. Ein bilanzierter Goodwill bzw. Geschäfts- oder Firmenwert stellt einen immateriellen Vermögenswert dar, der in einem HGB-Abschluss planmäßig abgeschrieben wird und der bei einem IAS/ IFRS- Abschluss nur bei nicht mehr vorhandener Werthaltigkeit (die in einem »Impairment Test« ermittelt wird) abzuschreiben ist.

Going-Concern-Prinzip

Es handelt sich hier um einem im § 252 HGB Abs. 1 niedergelegten Bewertungsgrundsatz. Danach ist, solange von der Unternehmensfortführung auszugehen ist, ein Vermögensgegenstand in der Bilanz zu Buchwerten und nicht zu Liquidationswerten (Zerschlagungswerten) auszuweisen. Das »Going-Concern-Prinzip« ist auch Bestandteil der IAS/IFRS und der US-GAAP.

Impairment Test

Test hinsichtlich der Werthaltigkeit der zu bilanzierenden Vermögenswerte. Nach den IAS/IFRS ist an jedem Bilanzstichtag zu überprüfen, ob Anzeichen für eine Wertminderung der Vermögenswerte (assets) vorliegen. Liegen entsprechende Anzeichen vor, so muss ein »Impairment Test« durchgeführt werden.

International Accounting Standards (IAS)

Rechnungslegungsgrundsätze, die von der IASC (Internationale Organisation der Berufsverbände der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) aufgestellt wurden und die im Rahmen der IFRS weiter gelten. Die IAS orientieren sich an den angelsächsischen Bilanzierungsgrundsätzen, d. h. im Mittelpunkt der Jahresabschlussaufstellung steht nicht das Vorsichtsprinzip wie beim HGB, sondern der Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung.

International Financial Reporting Standards (IFRS)

Die IFRS werden von einer internationalen Fachorganisation (IASB - Nachfolgeorganisation der IASC, die die IAS aufstellten), die von mit Rechnungslegungsfragen befassten Berufsverbänden getragen wird, herausgegeben. Ziel der IASB ist es, mit den IFRS eine transparente und vergleichbare Rechnungslegung zu schaffen, die von Unternehmen und Organisationen weltweit angewandt werden kann. Die IFRS orientieren sich an den angelsächsischen Bilanzierungsgrundsätzen, d. h. im Mittelpunkt der Jahresabschlussaufstellung steht nicht das Vorsichtsprinzip wie beim HGB, sondern der Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Kapitalflussrechnung

Bewegungsrechnung, in der für einen Zeitraum (Geschäftsjahr) Herkunft und Verwendung verschiedener liquiditätswirksamer Mittel dargestellt werden. Die Kapitalflussrechnung dient als zahlungsorientierte Finanzierungsrechnung insbesondere der Information von Anlegern und Kreditgebern (siehe Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und Free-Cashflow). Nach § 297 Abs. 1 HGB ist die Kapitalflussrechnung für Konzernabschlüsse vorgeschrieben.

Konsolidierungskreis

Kreis der in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Konsolidierungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Zusammenführung der einzelnen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen, um den Jahresabschluss eines fiktiven Gesamtunternehmens zu erhalten.

Konzern

Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen, die von einem zur Gruppe gehörenden Unternehmen (Mutterunternehmen) »gesteuert« werden oder die unter einer einheitlichen Leitung stehen. Zur Beantwortung der Frage, ob ein Konzernabschluss aufgestellt werden muss, ist lediglich entscheidend, ob die Muttergesellschaft die Möglichkeiten zur Ausübung von beherrschendem Einfluss hat, z. B. durch Mehrheitsbeteiligung.

Konzernabschluss

Jahresabschluss eines fiktiven Gesamtunternehmens, der vom Mutterunterunternehmen eines Konzerns aufgestellt wird. Bei dem im Konzernabschluss dargestellten fiktiven Gesamtunternehmen handelt es sich um die Gesamtheit der Konzernunternehmen, die als eine eigenständige wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.

Lagebericht

Den Jahresabschluss ergänzender Pflichtbericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, der auch vom Wirtschaftsprüfer geprüft wird. Enthält wichtige Informationen zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage und gibt einen Ausblick auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung (Prognosebericht). Er informiert über bedeutende Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (Nachtragsbericht), erläutert die Chancen und Risiken für das Unternehmen und informiert über das interne Risiko- und Kontrollsystem (Chancen- und Risikobericht) sowie über nichtfinanzielle Sachverhalte (z. B. in Form eines Nachhaltigkeitsberichts).

Latente Steuern

Zeitliche Unterschiede beim Steueraufwand in Einzel- und Konzernabschlüssen gegenüber den Steuerbilanzen. Aktivische »Latente Steuern« (höherer Steueraufwand nach den Steuerbilanzen, als nach handelsrechtlichen Abschlüssen anfallen würde) sind nach IAS/IFRS auf der Aktivseite der Bilanz zu bilanzieren (nach dem HGB besteht beim Einzelabschluss ein Aktivierungswahlrecht). Ist hingegen der Steueraufwand nach steuerrechtlichen Vorschriften niedriger, als er nach dem handelsrechtlichen Ergebnis wäre, dann besteht sowohl nach IAS/IFRS wie auch nach HGB eine Passivierungspflicht in der Bilanz (Einzelabschluss wie Konzernabschluss).

Leverage-Effekt

Der Leverage-Effekt (leverage = Hebel) bezeichnet die Abhängigkeit der Rentabilität des Eigenkapitals vom Anteil der Fremdfinanzierung. Wenn die Rentabilität des Gesamtkapitals größer ist als der Fremdkapitalzins, erhöht sich bei gleichbleibender Verzinsung des eingesetzten Kapitals die Eigenkapitalrendite bei steigender Verschuldung (positiver Leverage-Effekt).

Lifo-Verfahren (Last in - first out)

Verbrauchsfolgeverfahren zur Sammelbewertung von Roh-, Hüfs- und Betriebsstoffen. Bei diesem Verfahren wird unterstellt, dass die zuletzt eingegangenen Bestände zuerst verbraucht werden, sodass sich am Bilanzstichtag immer die zuerst eingegangenen Bestände auf Lager befinden. (Alternativ kann auch das Fifo-Verfahren angewandt werden.)

Rating

Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Unternehmen. Die bekanntesten Rating Agenturen sind »Standard & Poors« und »Moody's Investors Service«.

Segmentberichterstattung

Veröffentlichung von Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzelner Geschäftsfelder. Sie ermöglicht Rückschlüsse auf die Entwicklung in den einzelnen Segmenten und deren Beitrag zum Unternehmensergebnis bzw. Konzernergebnis. Nach dem Bilanzreformgesetz von 2004 ist die Segmentberichterstattung für alle Konzernabschlüsse nur noch optional vorgesehen. Da allerdings ab dem 1.1.2005 kapitalmarktorientierte deutsche Mutterunternehmen ihren Konzernabschluss nach den IAS/IFRS zu erstellen haben (§ 315a HGB), müssen diese zwingend eine Segmentberichterstattung erstellen (IAS 14).

Stille Reserven

Unterbewertungen von Vermögensgegenständen (z. B. aufgrund zu hoher Abschreibungen) und Überwertungen von Verpflichtungen (z. B. Bildung überhöhter Rückstellungen) führen gemessen an den »Marktwerten« in der Bilanz zu einem geringeren Vermögensausweis bzw. zu einem höheren Fremdkapitalausweis. Die Differenz zwischen aktuellen Marktwerten und Bilanzwerten stellt die »Stille Reserve« dar, die im Rahmen einer Bilanzanalyse dem (effektiven) Eigenkapital zuzuordnen ist.

True-and-fair-view-Prinzip

Aus dem anglo-amerikanischen Rechnungslegungssystem ins HGB übernommene Generalnorm. Gemäß § 264 Abs. 2 HGB hat der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.

Umsatzkostenverfahren

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, bei der dem Umsatz in einer bestimmten Periode (Geschäftsjahr) nur die Aufwendungen gegenübergestellt werden, welche für die verkauften Produkte angefallen sind. Erlaubt nach HGB und IFRS. Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren kann auch das Gesamtkostenverfahren angewandt werden.

US-GAAP (United States - Generally Accepted Accounting Principles)

US-amerikanische Rechnungslegungsstandards, die vom einem privatrechtlich organisierten Gremium (FASB = Financial Accounting Standards Board) im Auftrag der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) aufgestellt werden. Im Vordergrund der Rechnungslegung nach den US-GAAP steht die Bereitstellung von Informationen für Investoren.