Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Vorwort
Wird ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder einem anderen Betrieb zusammengeschlossen, dann liegt eine Betriebsänderung vor. Auch Aufspaltungen, Änderungen des Betriebszwecks oder der Betriebsorganisation gehören dazu. Betriebsänderungen sind Daueraufgaben für Betriebsräte. Dabei sind die Mitbestimmungsrechte unterschiedlich weitreichend. Dazu gehören Informationsrechte, Beratungspflichten des Arbeitgebers sowie der Zwang, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln und einen Sozialplan zu vereinbaren. Der Interessenausgleich regelt das Ob und das Wie der Betriebsänderung. Im Sozialplan wird vereinbart, wie die wirtschaftlichen Nachteile der betroffenen Beschäftigten ausgeglichen werden.
Für die vorliegende Analyse wurden insgesamt rund 550 betriebliche Vereinbarungen ausgewertet, die bis 2009 abgeschlossen wurden. Es wird gezeigt, welche Regelungstrends zur Gestaltung von Interessenausgleichen und Sozialplänen bestehen und wie die betrieblieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Die Auswertung verfolgt dabei nicht das Ziel, die getroffenen Regelungen zu bewerten, die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen sind uns nicht bekannt. Ziel ist es, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben.
Weitere Hinweise und Informationen zu unseren Auswertung Sie im Internet unter www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen.