Variable unternehmenserfolgsabhängige Vergütung
Gestaltungsansätze und ihre Beurteilung aus Arbeitnehmersicht
Eine Studie zur Gehaltsentwicklung, in der die Entwicklung in mittelgroßen Unternehmen in 26 verschiedenen Ländern untersucht worden ist, kam zu dem aktuellen Ergebnis, dass die Zahl der bonusberechtigten Arbeitnehmer stark zugenommen hat. Zunehmend betroffen sind auch untere Hierarchieebenen. Viele Arbeitgeber streben erkennbar an, die Anwendung solcher Modelle, die bisher überwiegend für Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben relevant waren, auf die Gesamtbelegschaft auszudehnen.
Auch tarifliche Regelungen lassen bereits eine variable und erfolgsabhängige Entgeltkomponente zu, so zum Beispiel Tarifverträge für das private Bankgewerbe oder für die Chemische Industrie. In einem zweiteiligen Aufsatz für die Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb (AIB, Heft 10/2006 und Heft 12/2006) beschreibt Detlef Hase wesentliche Ansatzpunkte zur Gestaltung solcher Entgeltzahlungen.
Dabei geht es nicht um die rechtlichen Fragestellungen, die mit der Einführung und Anwendung solcher Entgeltkomponenten verbunden sind. Auf der Grundlage der betriebsverfassungsrechtlichen Gegebenheiten (insbesondere § 87 Abs. 1 Ziffer 10 (betriebliche Lohngestaltung) und § 94 Abs. 1 und 2 (Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze)) ist davon auszugehen, dass Einführung und Anwendung solcher Entgeltkomponenten vollständig der erzwingbaren - also einigungsstellenfähigen - Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen.
Vielmehr ist es Ziel seiner Ausführungen, die in der Praxis häufiger anzutreffenden Gestaltungsansätze exemplarisch darzustellen und aus Sicht der Arbeitnehmerinteressen zu kommentieren, um die Gestaltungskompetenz auf der Betriebsratsseite zu erhöhen.
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