Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Informationen zu den notwendigen Schritten, zur Seminardurchführung und -kosten

Wenn Sie Interesse an einem Seminar bei uns haben, finden Sie nachfolgend Informationen zu den notwendigen Vorlaufarbeiten, zur Seminardurchführung und den Seminarkosten.

Anfrage

Eine telefonische oder formlose schriftliche Anfrage ist der erste Schritt zu einem Seminar der forba Partnerschaft. Bitte erläutern Sie uns kurz Ihre Situation und Ihr Anliegen. Ggfs. vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefontermin oder einen persönlichen Termin in Berlin, um mit Ihnen besondere Gegebenheiten ausführlich zu erörtern und die Bedarfslage zu erfassen. Ferner stimmen wir mit Ihnen die Seminarmodalitäten (Seminardauer, Seminarort, Termine etc.) ab. Die Seminardauer beträgt i.d.R. 1 - 3 Seminartage und bestimmt sich nach Umfang und Schwierigkeit der Seminarinhalte sowie der erforderlichen Ausführlichkeit der Themenbehandlung.

Seminarangebot

Nachdem die Bedarfslage geklärt und die Grundsatzentscheidung für die Durchführung eines Seminars bei der forba Partnerschaft getroffen wurde, schreiben wir Ihnen ein ausführliches Seminarangebot, dass den einschlägigen Grundsätzen der BAG-Rechtsprechung entspricht. Hierbei gehen wir auf die Erforderlichkeit der Seminarinhalte für die Betriebsratsarbeit, auf die Seminarinhalte (Erstellung detaillierter Themenpläne für den Seminarablauf), auf die Seminarmodalitäten und Seminarkosten ausführlich ein.

Seminarort

Die Referenten führen die Seminare häufig außerhalb Berlins durch, ggfs. als Inhouse-Schulung am Ort des Unternehmens oder des Betriebes. In diesen Fällen obliegt es dem auftraggebenden Betriebsrat, für geeignete Seminarräumlichkeiten und Unterbringung der Teilnehmer und des Referenten zu sorgen. Die Seminartermine werden in gegenseitiger Abstimmung festgelegt, i.d.R. mit einem rd. 1-2-monatigen Vorlauf.

Betriebsratsbeschluss

Das Seminarangebot der forba Partnerschaft ist dann Grundlage für die erforderlichen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlüsse nach § 37 Abs. 6 BetrVG, in dem die Seminarteilnehmer/innen namentlich zu benennen sind. Wir empfehlen, auf der Grundlage dieses Beschlusses vom Arbeitgeber eine Bestätigung über die Übernahme der anfallenden Seminarkosten einzuholen. Betriebsratsbeschluss und Kostenübernahmeerklärung sowie eine verbindliche Teilnehmerliste sind uns dann postalisch zur Verfügung zu stellen. Abweichende Verfahrensregelungen können mit uns besprochen werden.

Betriebs- und unternehmensbezogene Unterlagen

Nach der ordnungsgemäßen Beschlussfassung und Anmeldung besteht die Möglichkeit, uns themenspezifische betriebs- und unternehmensbezogene Unterlagen für die problemorientierte Behandlung der Seminarthemen zur Verfügung zu stellen. Wir erstellen aus diesen uns überlassenen Unterlagen sowie aus unseren vorhandenen vielfältigen Seminarmaterialen eine seminarspezifische Teilnehmerunterlage, die Grundlage der Seminardurchführung und der Seminarnachbereitung ist.

Selbstverständlich gilt für uns die volle Verschwiegenheitspflicht gemäß § 79 BetrVG bzgl. aller unternehmens- und betriebsbezogenen Kenntnisse, die wir im Zusammenhang mit den Seminaren erhalten.

Seminardurchführung

Die Seminare werden nach inhaltlichen und didaktischen Überlegungen durchgeführt, die methodische Bandbreite geht vom Referentenvortrag über das Teilnehmergespräch im Plenum bis hin zu Eigenarbeit und Gruppenarbeit, je nach Vorwissen und Erfahrung der Seminarteilnehmer/innen, nach dem Schwierigkeitsgrad der zu behandelnden Themen und der verfügbaren Seminarzeit.

Seminarkosten

In dem Seminarangebot enthalten sind auch die Kosten für die Seminardurchführung. Wir berechnen die Seminarkosten unabhängig von der Anzahl der anwesenden Seminarteilnehmer nach Anforderung und Schwierigkeit des konkreten Themas. Das teilnehmerunabhängige Honorar erfüllt die Zwecksetzung, möglichst vielen interessierten Mitgliedern der Interessenvertretung eine Teilnahme zu ermöglichen, da eine geringere Teilnehmerzahl für den Arbeitgeber bei dieser Abrechnungsmodalität nicht die Seminarkosten verringert. I.d.R. vereinbaren wir aber mit den Betriebsräten eine maximale Teilnehmerzahl, um einen ordnungsgemäßen und sinnvollen Seminarverlauf zu gewährleisten.

In dem Seminarhonorar sind auch die üblicherweise anfallenden Kosten für die Durchsicht unternehmensbezogener Unterlagen enthalten. Sofern aufgrund des Inhaltes oder des Umfanges der Unterlagen der übliche Vorbereitungsaufwand nicht ausreicht, vereinbaren wir mit Ihnen ggf. ein zusätzliches Vorbereitungshonorar.

Zusätzlich zu dem Seminarhonorar sind für die Seminarleitung die Kosten für Anreise und Unterbringung sowie Verpflegung in einem angemessenen Hotel bzw. in einer angemessenen Bildungseinrichtung zu tragen.

 

Wie kann es nach dem Seminar weitergehen?

In unseren Seminaren können wir Ihnen nur das Wissen vermitteln und Hinweise auf Grundlage unserer Erfahrungen geben. In konkreten Verhandlungssituationen (z. B. zu Sozialplänen im Rahmen von Interessensausgleichen ) bedarf es häufig jedoch tiefergehendes Wissen und Erfahrung. Dieses können wir Ihnen zu konkreten Sachverhalten im Rahmen unserer Beratungsangebote bieten.

Eine Übersicht zu unserem Beratungsangebot und weiteren Informationen finden Sie unter Beratungen.