Die Einigungsstelle
Vorwort
Arbeitsplätze sichern, soziale Arbeitsbedingungen schaffen und eigene betriebspolitische Gestaltungsziele erarbeiten und durchsetzen - das sind Aufgaben, die Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall in ihrer täglichen Arbeit leisten. Das ist nicht einfach, denn bei unternehmerischen Entscheidungen sieht das Betriebsverfassungsgesetz nur in einem eng begrenzten Bereich gleichberechtigte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vor. Umso wichtiger ist es, alle vorhandenen Möglichkeiten zu kennen. Dazu gehört die Einigungsstelle. Richtig genutzt kann sie dazu beitragen, die Interessen der Beschäftigten neben den wirtschaftlichen Anforderungen des Unternehmens zur Geltung zu bringen. Einen Interessenkonflikt in die Einigungsstelle zu tragen, erfordert Konfliktbereitschaft und Konfliktfähigkeit des Betriebsrats. Deshalb muss dieser mögliche Weg bereits vor den Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberseite im Betriebsratsgremium »angedacht« und beraten sein. Betriebsräte können die Einigungsstelle nicht nur als Reaktion auf Aktivitäten des Arbeitgebers einschalten, sondern sie können selber aktiv werden. Die vorliegende Broschüre geht auch darauf ein und informiert über viele rechtliche Fragen und Vorgehensweisen.
Eine gut funktionierende Mitbestimmung ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Interessenpolitik. Betriebliche Mitbestimmung wird aber erst durch die Beteiligung der Beschäftigten lebendig, insbesondere vor dem Hintergrund immer komplexer werdender Arbeitswelten in zunehmend globalisierten Unternehmen. Ergebnisse von Verhandlungen sind stärker legimitiert, wenn Belegschaften einbezogen werden oder erfolgreich Konflikte um die Durchsetzung einer Regelung geführt wurden. In einigen Betrieben organisieren Betriebsräte und Vertrauensleute regelmäßige Rückmelde-Schleifen mit der Belegschaft, um die Praxistauglichkeit von Betriebsvereinbarungen zu überprüfen und diese eventuell anzupassen. Die IG Metall verfügt inzwischen über einen guten Instrumente-Kasten mit Beispielen erfolgreicher Beteiligung.
Unsere Leitlinie ist, das Arbeitsleben der Beschäftigten sicher, gerecht und selbstbestimmt zu gestalten. Wir nehmen Arbeitgeber und Politik in die Verantwortung.
Auf Vertrauensleute und Betriebsräte kommen zunehmend neue Herausforderungen und zusätzliche Aufgaben zu. Viele Branchen stehen vor einer grundlegenden Transformation. Damit ist die Energie- und Mobilitätswende ebenso gemeint, wie die Globalisierung von Wertschöpfungsketten und die Digitalisierung von Arbeitswelt und Gesellschaft. Die tägliche Betriebsratsarbeit bietet vielfältige Handlungsoptionen. Unsere Durchsetzungskraft steigt, wenn wir die Beschäftigten informieren und aktiv in unsere Arbeit einbeziehen. Betriebsräte und Vertrauensleute sind Profis für Mitbestimmung und Gute Arbeit. Dafür benötigen sie ein solides Grundwissen zu den Handlungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Hierzu steht ein breit gefächertes Qualifizierungsangebot der IG Metall zur Verfügung.
Frankfurt am Main, Juni 2020
Christiane Benner
Zweite Vorsitzende der IG Metall
Diese Broschüren können über die Geschäftsstellen oder für Funktionär/innen der IG Metall direkt im Extranet unter www.extranet.igmetall.de > Service > Shop bestellt werden.