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Bilanzanalyse leicht gemacht

Cover \'Bilanzanalyse leicht gemacht\'

Vorwort

Der Jahresabschluss gehört erfahrungsgemäß zu den Themenbereichen, die Betriebsräten, Wirtschaftsausschussmitgliedern und Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten große Verständnisschwierigkeiten bereiten – insbesondere wenn sie über keine kaufmännische Vorbildung verfügen. Der Umgang mit dem Jahresabschluss reicht von völligem Desinteresse (»Zahlenmärchen, nicht wichtig für die Interessenvertretungsarbeit«) bis zur unkritischen Akzeptanz geprüfter Jahresabschlüsse (»vom Wirtschaftsprüfer geprüfte Jahresabschlüsse werden schon stimmen«). Wie so oft im Leben liegt die Wahrheit wohl eher in der Mitte: Es geht um die kritische Beschäftigung mit dem Jahresabschluss, um mit Zahlen aus dem Jahresabschluss begründete Unternehmensentscheidungen und Forderungen an Betriebsrat und Belegschaft richtig einschätzen zu können. Dabei soll dieses Handbuch die Leser unterstützen.

Es geht uns nicht darum, Arbeitnehmervertreter:innen in Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss oder Aufsichtsrat zu Bilanzexperten auszubilden. Abgesehen davon, dass dies auch mit solch einem Buch nicht leistbar wäre, ist es gewerkschaftspolitisch auch nicht sinnvoll und zweckmäßig, da es zu einer völlig falschen Schwerpunktsetzung der Interessenvertretungsarbeit führen würde. Unser Anliegen ist es vielmehr, zu vermitteln, wie der Jahresabschluss eines Einzelunternehmens oder Konzerns einzuschätzen ist, welche Bedeutung ihm zukommt, welche Aussagekraft er besitzt und was davon für die Interessenvertretungsarbeit nützlich ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

In der 8. Auflage ist das »Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz« (BilRUG), welches die europäische Bilanzrichtlinie 2013/34/EU in nationales Recht umsetzt, berücksichtigt. Das Gesetz ändert das Handelsgesetzbuch umfassend und führt zu Anpassungen in Aktien-, Publizitäts- und GmbH-Gesetz. Neu ist auch die ausführliche Darstellung des Vergütungsberichts gem. § 162 Abs. 2 AktG, der nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft für nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahre jährlich aufzustellen und der Hauptversammlung vorzulegen ist.

Ausführlich wird auch auf die »Nachhaltigkeitsberichterstattung« wegen seiner zunehmenden Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eingegangen. Nach dem »Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung« sind große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern betroffen. Diese müssen in der nichtfinanziellen Erklärung neben einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells zumindest über Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten.

In der 8. Auflage wurde auch die Struktur der Segmentberichterstattung an die neuere Regelung des IFRS 8 bzw. DRS 3 angepasst sowie die geänderten Bilanzierungsregelungen von Leasingverträgen nach IFRS erläutert. Der Anhang enthält nun eine vergleichende Übersicht der Bilanzierungsregelungen nach HGB, IFRS und US-GAAP.

Die Formblätter zur Erleichterung der Bilanzanalyse im Anhang und die Auswertungssoftware stehen unter www.bund-verlag.de/buecher/dl-bilanzanalyse-2022 zum Download zur Verfügung.

Berlin, im August 2022
Die Verfasser