Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Erfolgsabhängige variable Vergütung (Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung/ Bonuszahlung)

In immer mehr Unternehmen wird versucht, eine von Unternehmenserfolg abhängige variable Vergütungskomponente (Bonus) für die Beschäftigten einzuführen. Hierbei sind vor allem zwei unterschiedliche Ausgangssituationen festzustellen:
  1. Bisher wurde vom Unternehmen freiwillig eine übertarifliche Jahressonderzahlung erbracht, die an alle Beschäftigten gleichermaßen in Abhängigkeit von der Höhe des individuellen Gehalts "on top" gezahlt wurde.
  2. Es gibt tarifliche Öffnungsklauseln, die es nach dem Abschluss einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung möglich machen, einen Teil des bisherigen tariflichen Entgelts (z.B. Teile der tariflichen Jahressonderzahlung, tarifliche Entgelterhöhungen) als jährliche Einmalzahlung in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens in einem Geschäftsjahr auszuzahlen.

In dem einen wie im anderen Fall erfolgt für die Beschäftigten ein Eingriff in ihre bisherige Entgeltsituation. Die Beschäftigten erreichen das bisherige Jahreseinkommen nur, wenn zukünftig der Unternehmenserfolg stimmt, also das Unternehmen seine wirtschaftlichen Zielsetzungen erreicht. Aus Unternehmenssicht soll die Verkoppelung von Entgeltteilen und Unternehmenserfolg dazu führen, dass fixe Lohn- und Gehaltskosten teilweise variabilisiert werden. Wenn sich der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens vermindert dann soll sich aufgrund der Verzahnung von Unternehmenserfolg und Arbeitnehmereinkommen automatisch auch der Personalaufwand verringern.

Solche Formen der Entgeltgestaltung berühren folglich das fundamentale Interesse der Beschäftigten an einer abgesicherten und in voraus kalkulierbaren Einkommenshöhe. Darüber hinaus sind solche Entgeltgestaltungen mit einer Vielzahl verschiedener Fragestellungen verbunden:

  • Wie ist der wirtschaftliche Unternehmenserfolg zu definieren?
  • Welche betriebswirtschaftlichen Kennziffern sollen der Bestimmung des Unternehmenserfolges dienen?
  • Wie werden die Erfolgsziele des Unternehmens festgelegt und wie wird die Arbeitnehmerseite daran beteiligt?
  • Wie wird die Höhe der erfolgsabhängigen Zusatzzahlung für die Gesamtbelegschaft bestimmt?
  • Welchen geregelten Zusammenhang zwischen dem Erreichen der Unternehmensziele und dem erfolgsabhängigen Bonusvolumen gibt es?
  • Wie soll das Bonusvolumen auf die einzelnen Beschäftigten verteilt werden?
  • Wie kann eine leistungsabhängige Verteilung des Bonusvolumens gestaltet werden?

Demzufolge ist bei solchen unternehmenserfolgsabhängigen Bonuszahlungen nicht nur entscheidend, wie und wer die wirtschaftlichen Erfolgsziele und -kriterien definiert, sondern auch, wie das "Verteilungsmodell" für den "Bonustopf" aussehen soll.

In vielen Unternehmen wird aus Leitungssicht eine leistungsabhängige Verteilung als "zusätzlicher Motivationsfaktor" favorisiert. Grundlage für solche Verteilungsmodelle sind dann u. a. Qualitäts- und Produktivitätsergebnisse oder Zielvereinbarungs- und Leistungsbeurteilungssysteme. In solchen Fällen bietet es sich dann an, diese Themen gemeinsam zu behandeln und Zielvereinbarung, Leistungsbeurteilung und Erfolgsbonus in einer gemeinsamen Betriebsvereinbarung zu behandeln.

Beratungserfahrung

Die Berater der Forba Partnerschaft verfügen zur Gestaltung von Zielvereinbarungs-, Beurteilungs- und erfolgsabhängigen Bonussystemen über umfangreiche Seminar- und Beratungserfahrungen und stellen Ihnen dieses Wissen gerne zur Verfügung. Wenn Sie zu diesen Themen Schulungs- und/oder Beratungsbedarf haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.