Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Was ist eine Betriebsänderung?

Betriebsänderungen zählen zu den anspruchsvollsten und schwierigsten Aufgaben, vor die Betriebsräte gestellt werden können. Oftmals sind zahlreiche Arbeitsplätze sowie die zukünftige Beschäftigung im Betrieb bedroht. Plant der Arbeitgeber die Schließung des gesamten Betriebes, so sind die Betriebsräte selbst vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen, was die Situation bzw. die Verhandlungen zusätzlich belastet. Bei Betriebsänderungen gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die Lage in Ruhe zu bewerten.

Für uns hingegen ist die Beratung von Betriebsräten bei geplanten Betriebsänderungen „Tagesgeschäft“. Als wirtschaftliche und technische Sachverständige haben wir in den letzten Jahren bundesweit mehr als 80 Betriebsänderungen in Betrieben aller Branchen begleitet. Wir sehen unsere Rolle in erster Linie darin, Betriebsräte in dieser schwierigen Phase bestmöglich zu unterstützen, um auch in scheinbar aussichtlosen Situationen für die Beschäftigten doch noch ein möglichst sozialverträgliches Ergebnis zu erreichen. Selbst wenn es nicht gelingt, den Arbeitgeber von seinen Plänen abzubringen, so kann ein gut dotierter Sozialplan die wirtschaftlichen Nachteile für einen längeren Zeitraum ausgleichen, um so die Zeit bis zu einer neuen Beschäftigung zu überbrücken.

Zunehmend stehen Betriebsänderungen auch Im Zusammenhang mit Digitalisierungsprojekten. Hier decken unsere Beratungsleistungen sowohl sämtliche betriebswirtschaftlichen Themen, als auch IT-technische Aspekte umfassend ab. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Betriebsräte auch bei der Entwicklung von strategischen Personalqualifizierungskonzepten, die passgenau auf die jeweilige Situation des Unternehmens und die Bedürfnisse der Beschäftigten abgestimmt werden.

Wie gehen wir in der Regel vor?

Betriebsänderungen werden grundsätzlich in zwei Phasen unterteilt. Erstens die Informationsphase, in der alle erforderlichen Informationen zu den Planungen des Arbeitgebers zusammengetragen werden. Zweitens die Beratungsphase, in der die Beratungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zum Interessenausgleich und zum Sozialplan stattfinden.

In der ersten Phase sichten wir die bereits vorhandenen Informationen und ermitteln den weiteren Informationsbedarf. Wir hinterfragen die Planungen des Arbeitgebers hinsichtlich aller relevanten Aspekte, bis keine Fragen mehr offen sind und der Betriebsrat sich ein umfassendes Bild von den geplanten Maßnahmen verschafft hat.

Im Anschluss analysieren wir die Informationen und bewerten die Planungen nebst den zugrundeliegenden Annahmen, insbesondere im Hinblick auf Nachteile, die den Beschäftigten drohen (s.u.). Gemeinsam mit dem Betriebsrat suchen wir dann nach Lösungen für eine möglichst sozialverträgliche Ausgestaltung der Maßnahmen. In der Regel entwickeln wir hierfür auch Alternativkonzepte, die die Ziele des Unternehmens mit den Interessen der Beschäftigten in Einklang bringen sollen.

Wir können überdies die konkreten wirtschaftlichen Nachteile (inkl. Rentenverluste) für alle betroffenen Beschäftigten anhand eines komplexen Modells, das auf statistischen Arbeitsmarktdaten basiert, berechnen. Auf dieser Grundlage können die Forderungen des Betriebsrats für einen gut dotierten Sozialplan besser begründet und in aller Regel bessere Ergebnisse erzielt werden.

In der zweiten Phase begleiten und unterstützen wir den Betriebsrat in den Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Zuvor legen wir gemeinsam mit dem Betriebsrat eine konkrete Verhandlungsstrategie fest, um dem Betriebsrat Sicherheit zu geben und um die Verhandlungen gut vorbereitet zu starten. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen können wir auch auf überraschende Situationen schnell und angemessen reagieren.

Für ein unverbindliches Erstgespräch stehen wir gerne zur Verfügung. Sie können uns gerne entweder telefonisch unter 030-780086-10 oder per Mail info@forba.de kontaktieren.

Überblick über die Beratungsleistungen der forba

  • Analyse und Bewertung der wirtschaftlichen Planungen im Hinblick auf die quantitativen und qualitativen Tatbestandsvoraussetzungen von Betriebsänderungen
  • Überprüfung der geplanten Maßnahmen (im Hinblick) auf Plausibilität
  • Bestimmung des weiteren/zusätzlichen Informationsbedarfs
  • Anforderung von Informationen/Erstellung eines Fragekatalogs
  • Sichtung und Auswertung von Informationen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Betriebsänderung, insbesondere im Hinblick auf mögliche nachteilige Auswirkungen der Betriebsänderung auf Arbeitnehmerinteressen (Gefährdungsanalyse)
  • Erarbeitung von sozialverträglicheren eigenen Konzepten gemeinsam mit dem Betriebsrat/den Beschäftigten (z.B. Experten aus den betroffenen Bereichen)
  • Erarbeitung von Eckpunkten für einen Interessenausgleich und Sozialplan (unter Berücksichtigung des SGB III; Transfersozialplan, Errichtung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften, Abfindungsregelungen)
  • Gutachterliche Bestimmung der konkreten wirtschaftlichen Nachteile für betroffene Arbeitnehmer (Grundlage für die Forderung des Betriebsrat zum Sozialplanvolumen)
  • Bewertung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Sozialplanforderungen für das Unternehmen oder ggf. für den Konzern / die Konzernobergesellschaft
  • Entwicklung von strategischen Personalqualifizierungskonzepten, insbesondere bei Digitalisierungsprojekten
  • Beratung in IT-technischen Fragestellungen (z.B. SAP, MS-Office, Salesforce) durch unsere technischen Sachverständigen
  • Fachliche Unterstützung von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Externe Beisitzer des Betriebsrats in Einigungsstellenverfahren

Neben der Beratung bieten wir zu allen o.g. Themen auch „maßgeschneiderte“ (Inhouse-)Seminare an, deren Inhalte speziell auf die konkreten Bedürfnisse des jeweiligen Gremiums angepasst werden.

Beratungserfahrung/Veröffentlichungen der forba

Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrungen in der Beratung von Betriebsräten bei Betriebsänderungen einschließlich der Teilnahme an Einigungsstellenverfahren als externe Beisitzer für die Arbeitnehmerseite.

Auch zu den Themen Betriebsänderung und Einigungsstelle gibt es Veröffentlichungen von uns:

  • Laßmann/Mengay/Riegel/Rupp: Handbuch Interessenausgleich und Sozialplan. Handlungsmöglichkeiten bei Umstrukturierungen, 7. Aufl., 2016
  • Göritz/Laßmann/Pankau/Rupp/Teppich: Handbuch Einigungsstelle, 5. Aufl., 2017
  • Riegel: Betriebsänderung 4.0, in: Arbeitsrecht im Betrieb H. 6/2020 S. 10 (als PDF hier)
  • Overbeck: Interessenausgleich und Sozialplan 4.0, in: Arbeitsrecht im Betrieb H. 6/2020 S. 14 (als PDF hier)
  • Laßmann: Checkliste Betriebsänderung 4.0, in: Arbeitsrecht im Betrieb H. 6/2020 S. 17 (als PDF hier)