Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Kosten- und Leistungsrechnung

Worum geht es?

Bei der Kosten- und Leistungsrechnung handelt es sich um Verfahren des innerbetrieblichen Rechnungswesens, das in der Regel in folgenden Stufen aufgebaut ist:

  • lückenlose Erfassung aller im Betrieb angefallenen Kosten (Kostenartenrechnung)
  • Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Bereichen (Kostenstellen) des Betriebs, möglichst nach Verursachungsgesichtspunkten (Kostenstellenrechnung)
  • Verrechnung der zwischen den einzelnen Bereichen des Betriebes ausgetauschten Leistungen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung)
  • Vergleich der in den einzelnen Bereichen des Betriebes angefallenen Kosten mit geplanten Kosten (Kostenkontrolle, Abweichungsanalyse)
  • Zuordnung der Kosten zu den Produkten bzw. Dienstleistungen des Betriebs (Kalkulation, Kostenträgerrechnung)
  • Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und der entsprechenden Kosten einer Periode (Kostenträgerzeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Deckungsbeitragsrechnung)
  • Zuordnung der Kosten zu bestimmten betrieblichen Prozessen sowie Ermittlung der wesentlichen Kostentreiber (Prozesskostenrechnung)

Die Kosten- und Leistungsrechnung dient damit vor allem folgenden Zwecken:

  • laufende Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes durch
    • Kostenplanung und Kostenkontrolle
    • Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen der einzelnen Bereiche des Betriebs
    • Ermittlung wesentlicher Kostentreiber
  • Ermittlung von Entscheidungsgrundlagen für
    • Preisgestaltung der Produkte und Dienstleistungen des Betriebes
    • Ausnutzung knapper Betriebsmittel
    • Rationalisierung und Produktivitätssteigerung
    • Investitionen
    • Eigenfertigung oder Fremdbezug (Outsourcing)

Anders als das externe Rechnungswesen (Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) unterliegt die Kosten- und Leistungsrechnung keinen gesetzlichen Vorschriften, sondern kann je nach Bedarf des Betriebes und Vorgaben des Konzerns aufgebaut sein. Während die im Rahmen des externen Rechnungswesens unter Berücksichtigung steuerlicher Überlegungen ermittelten Daten zur Information von Unternehmensexternen (Anteilseigner, Kreditgeber, Kunden, Arbeitnehmer) verwendet werden, sollen die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung dem Management des Betriebes als Entscheidungsgrundlage dienen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die in ihrem Rahmen ermittelten Daten eine genauere, detailliertere und aktuellere Darstellung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes wiedergeben. Fragen der Kosten- und Leistungsrechnung spielen insbesondere bei der Wahrnehmung Aufgaben im Wirtschaftsausschuss und bei der Begründung von betriebsändernden Maßnahmen durch den Arbeitgeber eine besondere Rolle.

Für alle Betriebsrats- und Wirtschaftsausschussmitglieder ist die Kenntnis der im Betrieb eingesetzten Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren vor allem in folgenden Zusammenhängen wichtig:

  • Grundsätzliches Verständnis der von Arbeitgeberseite verwendeten Begriffe wie z.B. Einzelkosten, Gemeinkosten, fixe Kosten, variable Kosten, Herstellungskosten, Selbstkosten, kalkulatorische Kosten, Kostentreiber, Deckungsbeitrag etc., dies gilt u.E. nicht nur für Wirtschaftsausschussmitglieder sondern für alle Betriebsrats-Mitglieder
  • Erkennen der mit der Einführung neuer Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren verbundenen Gefährdungen für die Arbeitnehmer
  • Nachvollziehbarkeit von wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers, z.B. zur Streichung von Produkten aus dem Produktionsprogramm oder zum Outsourcing bisher selbst erstellter Leistungen
  • Beobachtung von Kennziffern, die möglichst frühzeitig auf künftiges Handeln des Arbeitgebers hinweisen (Frühwarnindikatoren)
  • Kritische Überprüfung der auf Daten der Kosten- und Leistungsrechnung aufbauenden Argumentation des Arbeitgebers in erzwingbaren Einigungsstellenverfahren

Schulungsangebote der forba

forba führt betriebs-, unternehmens- bzw. konzernbezogene Seminare zum Thema durch, wobei neben allgemeinen Grundlagen vor allem die eingesetzten bzw. geplanten Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren Gegenstand der Schulung sind. Daneben werden die forba-Mitarbeiter auch vom DGB oder von den Einzelgewerkschaften als Referenten zu diesem Thema eingesetzt.

Typische Schulungsinhalte:

  • Kostenartenrechnung
    • Aufwandsgleiche Kosten
    • Kalkulatorische Kosten
  • Kostenstellenrechnung
    • Kostenstelleneinteilung
    • Kostenzuordnung (Kostenschlüssel)
    • Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
  • Kostenkontrolle
    • Kostenplanung
    • Soll-Ist-Vergleich
    • Abweichungsanalyse
  • Kostenträgerrechnung
    • Kalkulation
  • Prozesskostenrechnung
    • Definition betrieblicher Prozesse
    • Kostenzuordnung zu betrieblichen Prozessen
    • Kostentreiber
  • Kurzfristige Erfolgsrechnung
    • Deckungsbeitragsrechnung
    • Soll-Ist-Vergleich
  • Typische Entscheidungen, die auf Daten der Kosten- und Leistungsrechnung basieren
  • Gefährdungen von Arbeitnehmerinteressen durch die Einführung neuer Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren

Die Schulung wird soweit wie möglich an einem durchgehenden einfachen Beispiel rechnergestützt durchgeführt, sodass die Zusammenhänge der einzelnen Bereiche der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Auswirkungen von Änderungen einzelner Kosten- bzw. Leistungsgrößen auf die ermittelten Daten deutlich werden. In methodischer Hinsicht wird darauf geachtet, dass sich die Teilnehmer im Laufe des Seminars immer wieder in Partner- oder Kleingruppenarbeit mit den einzelnen Verfahrensschritten der Kosten- und Leistungsrechnung vertraut machen. Dabei werden für die Kleingruppenarbeit Fallgestaltungen ausgewählt, wie sie im normalen "Betriebsrats- bzw. Wirtschaftsausschussalltag" vorkommen.

Die Dauer der Schulungen richtet sich nach den inhaltlichen Wünschen der vorgesehenen Seminarteilnehmer. Nach unserer Erfahrung sollten Schulungen zu dem Thema jedoch mindestens zwei Tage umfassen.

Beratungsleistungen der forba

Beratungen für Betriebsräte auf der Basis von § 80 Abs. 3 BetrVG kommen bei der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungssystemen vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz von betriebswirtschaftlicher Standardsoftware (z.B. SAP/R3) in Betracht. Die Beratung umfasst dabei folgende Themen:

  • Erläuterung der eingesetzten Kosten- und Leistungsrechnungsverfahren
  • Abschätzung der mit der Einführung verbundenen Gefährdungen von Arbeitnehmerinteressen
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der eingesetzten Standardsoftware mit dem Ziel, die erkannten Gefährdungen zu minimieren
  • Unterstützung des Betriebsrats beim Abschluss entsprechender Betriebsvereinbarungen

Schulungs- und Beratungserfahrung der forba-Mitarbeiter

Die forba-Mitarbeiter verfügen über eine betriebswirtschaftliche Hochschulausbildung und haben über ihre jahrelange Beratungspraxis Einblick in die verschiedensten Kosten- und Leistungsrechnungssysteme der Praxis nehmen können. Diese Praxiskenntnisse werden zusammen mit den umfangreichen Erfahrung in der Vermittlung dieses Themas an Arbeitnehmervertreter in die inhaltliche und methodische Gestaltung entsprechender Schulungen eingebracht.