Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Unternehmensplanung und Controlling

Beschreibung der Seminarinhalte

Im Schulungsschwerpunkt "Unternehmensplanung/Controlling" geht es vor allem um Fragestellungen, die mit der rechtzeitigen und umfassenden Information der Betriebsräte verbunden sind. In vielen betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften - z.B.§§ 80 Abs.2, 90 Abs. 1, 92 Abs.1 (Personalplanung),106 Abs.2 (Wirtschaftsausschuss),111 BetrVG (Betriebsänderung)- ist die rechtzeitige und umfassende Information als Verpflichtung des Arbeitgebers bzw. Unternehmers festgeschrieben. Trotzdem berichten Betriebsräte und Wirtschaftsausschuss immer wieder, dass sie in keiner Weise rechtzeitig und umfassend informiert werden.

Rechtzeitig ist eine Information dann, wenn sie im Planungsstadium, also vor der abschließenden Entscheidung, gegeben wird, denn eine sinnvolle Beratung nach der Information der Arbeitnehmerseite ist nur dann möglich, wenn zumindest die denkbare Möglichkeit besteht, dass die zu beratenden Sachverhalte noch verändert werden können. Dies ist nach einer abschließenden Entscheidung jedoch nicht mehr der Fall.

Umfassend ist eine Information dann, wenn die Arbeitnehmerseite alle Informationen erhält, die zur Beurteilung der fraglichen Angelegenheiten erforderlich sind. Eine sinnvolle und gleichberechtigte Beratung setzt folglich Informationsparität, also den Gleichstand von Informationen, voraus. So hat das BAG z.B. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Informations- und Beratungsrechten im Wirtschaftsausschuss festgestellt, dass Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat die Möglichkeit haben müssen, Einfluss auf die Gesamtplanung nehmen zu können. Die Beratungen in den WA-Sitzungen haben nur dann Sinn, wenn sich beide Seiten in gleicher Weise vorbereiten können. Der Realisierung dieser Leitsätze dienen die Kenntnisse, die auf diesem Seminar vermittelt werden.

Zielsetzung des Seminars ist es, den Seminarteilnehmern/innen soviel betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen zu vermitteln, dass sie ausreichend Kenntnisse über die unternehmens- und betriebsüblichen Planungsabläufe und -inhalte haben, sodass sie zukünftig einerseits in der Lage sind, solche Fragestellungen zu thematisieren, und andererseits die Anforderungen an eine rechtzeitige und umfassende Information selbst definieren können.

Eine systematische Unternehmensplanung ist wesentlicher Teilbereich des Controlling. Die Controllingaufgabe besteht vor allem darin, alle wirtschaftlichen Sachverhalte und Vorgehen derartig zu planen, dass die Plan-Zahlen (Soll) unterjährig mit den realisierten Ist-Zahlen abgeglichen werden können. Im Rahmen systematischer Soll-Ist-Vergleiche sollen dann Abweichungen ermittelt und bewertet, ggfs. Abweichungsursachen analysiert und Anpassungsmaßnahmen ausgearbeitet werden. Aus diesem Grunde werden in den Seminar wesentliche Fragestellungen des Unternehmenscontrolling mit behandelt.

Inhaltsübersicht

  1. Teilbereiche der Unternehmensplanung
    1. Operative Geschäftsjahresplanung
      • Umsatzplanung
      • Beschaffungsplanung
      • Investitionsplanung
      • Personalplanung
      • Kostenplanung
      • Ergebnisplanung
      • Finanzplanung
      • Plan-GuV-Rechnung, Plan-Bilanz
    2. Planungskalender
    3. Top-Down-Bottom-up
    4. Controlling und Unternehmensplanung
    5. Typische Planungsunterlagen
  2. Mittelfristplanung
  3. Strategische Planung
  4. Unternehmensplanung und Wirtschaftsausschuss
  5. Ansprüche des Betriebsrates auf Informationen zur Unternehmensplanung
  6. Personalplanung und Unternehmensplanung
  7. Controlling in Unternehmen und Betrieb
    1. Controlling-Soll-Ist-Vergleiche
    2. Controlling-Berichtswesen
    3. Kurzfristige Erfolgsrechnung
  8. Schlussfolgerungen für die künftige Betriebsratsarbeit

Bestimmung der Seminarschwerpunkte und der Seminardauer

Fallweise und je nach Seminarziel werden i.d.R. ein bis zwei Tage Seminardauer vereinbart. Bei der Durchführung der Seminare geht vor allem darum, den Teilnehmern/innen das erforderliche Überblickswissen zu vermitteln, damit sie in der Lage sind, Zeitpunkte und Inhalte einer rechtzeitigen und umfassenden Information selbst zu bestimmen. Ferner sollen die Seminarteilnehmer unternehmens- und betriebsübliche Controllingunterlagen kennen und für die Arbeit im Betriebsrat und im Wirtschaftsausschuss nutzen lernen.

Methodische Ansätze

Die Seminare werden überwiegend mittels Referentenvortrag und Teilnehmerdiskussion im Plenum durchgeführt. Fallweise werden je nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der vereinbarten Seminardauer Gruppenarbeitsphasen und Übungsphasen eingeplant. Sinnvoll ist die gemeinsame Auswertung und Bearbeitung unternehmens- und betriebsüblicher Unterlagen.

Erfahrungen der Referenten

Aus der Schulungs- und Beratungspraxis der Mitarbeiter der forba Partnerschaft gibt es zahlreiche Erfahrungen zum Thema. Insbesondere die vielen Seminare zur Arbeit des Wirtschaftsausschusses in ganz verschiedenen Branchen (Finanzdienstleistungen, Handel, Industrie) haben zu einem guten Überblick über die unternehmens- und betriebsüblichen Modalitäten geführt. Hinzu kommt, dass sich die forba -Mitarbeiter bei der Erarbeitung wirtschaftlicher Gutachten (z.B. im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Vertretbarkeit von Sozialplanforderungen) mit Planungs- und Controllingunterlagen intensiv auseinander setzen müssen.