Beschäftigungssicherung und wirtschaftliche Vertretbarkeit – Handlungsmöglichkeiten bei Interessenausgleich/Sozialplan
Beschreibung der Seminarinhalte
Restrukturierungen und Personalabbau stehen heute fast überall auf der Tagesordnung. Meist führen solche Maßnahmen zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen zwischen den Betriebsparteien. Die Arbeitnehmerseite will bei diesen Verhandlungen oft die Beschäftigung der Arbeitnehmer sichern, die Arbeitgeberseite will Regelungslösungen, deren Kosten "wirtschaftlich vertretbar" sind. Die Inhalte des Seminars beschäftigen sich mit diesem Interessengegensatz.
Vor dem Rechtshintergrund der §§ 92 a und 111/112 BetrVG kann der Betriebsrat beschäftigungssichernde Ansatzpunkte in die Verhandlungen über den Interessenausgleich und über den Sozialplan einbringen. Regelungen eines "Abfindungssozialplanes" können mit denen eines "Transfersozialplanes" kombiniert werden. Die Gesamtkosten einer solchen Regelung können nach BAG-Rechtsprechung mit einschneidenden wirtschaftlichen Belastungen für das Unternehmen verbunden sein, wenn dies zum Ausgleich bzw. zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile der Beschäftigten erforderlich ist. Gemäß §§ 216 a und 216 b SGB III können bei der Bundesagentur für Arbeit "Transferkurzarbeitsgeld" und Zuschüsse für "Transfermaßnahmen" beantragt werden, die die Unternehmen bei solchen Auffanglösungen im Interesse der Beschäftigten wirtschaftlich entlasten.
Auf dem Seminar sollen mit den Teilnehmer/innen die Rechtsgrundlagen, die Inhalte und die Verhandlungsmöglichkeiten solcher Lösungsansätze im Interesse der Beschäftigten besprochen und diskutiert werden. Das Seminar wendet sich einerseits an Betriebsräte, die bereits in einer konkreten Verhandlungssituation zur Thematik sind, aber vor allem auch an jene Betriebsräte, die sich rechtzeitig auf mögliche Verhandlungen zur Thematik vorbereiten wollen.
In einem ersten Seminarteil wollen wir die betriebsverfassungsrechtliche Rechtssituation bei Betriebsänderungen handlungsrelevant darstellen. Ausgehend von den Grundsätzen zur wirtschaftlichen Vertretbarkeit wollen wir dann vor allem beispielhaft mit Ihnen Unterlagen besprechen, die zur Prüfung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit wichtig sind.
In einem zweiten Seminarteil stellen wir Ihnen die neuen Regelungen der §§ 216 a und 216 b SGB III vor. Welche Möglichkeiten bieten diese Regelungen? Was ist bei der Beantragung von Fördermittel in der Praxis zu beachten? Diese Fragen sollen beantwortet werden.
Seminarinhalte Teil A
- Rechtsgrundlagen zu Interessenausgleich/Sozialplan: §§ 111 - 113 BetrVG
- Wirtschaftliche Nachteile für betroffene Arbeitnehmer
- Grundsätze zur Bestimmung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit
- Betriebswirtschaftliche Ansatzpunkte zur Prüfung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit
Seminarinhalte Teil B
- Handlungsmöglichkeiten gemäß §§ 216 a und 216 b SGB III
- Neue Bedingungen für Transferkurzarbeitsgeld
- Neue Bedingungen für Transfermaßnahmen
- Antragsverfahren und administrative Gegebenheiten
- Transferkonzepte und Betriebsvereinbarung
Seminardauer
Das Seminar dauert ein bis zwei Tage.
Seminarkonzeption
Die Seminarkonzeption beinhaltet sowohl Plenarveranstaltungen als auch Gruppenarbeitsphasen. Tagesseminare finden überwiegend im Plenum statt. Zum Einsatz kommen Beamer, Overhead-Folien, Flip-Charts und Meta-Plan-Technik.
Die Seminarteilnehmer erhalten eine Seminarunterlage, die sämtliche eingesetzten Dateien, Overhead-Folien sowie vertiefende Fachaufsätze und Urteile zum Thema enthält.
Erfahrung der Referenten
Die forba-Mitarbeiter haben umfangreiche Lehrerfahrung als Dozenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie als Referenten von Gewerkschaftsseminaren. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl einschlägiger Seminare zum Thema durchgeführt.