Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Beschreibung des Seminarinhaltes

Die folgende Gliederung gibt einen groben Überblick über den möglichen Seminarinhalt. Dieser kann jedoch in Absprache mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat jederzeit verändert, modifiziert und auch ergänzt werden.

  1. Rechtsgrundlagen der Unternehmensmitbestimmung
    1. Bestimmungsfaktoren der Unternehmensmitbestimmung
    2. Mitbestimmungsgesetze
      1. MontanmitbestG
      2. MitbestG 76
      3. BetrVG 52/72
  2. Rechtsstellung des Gremiums Aufsichtsrat
  3. Aufgaben des Aufsichtsrates
  4. Wesentliche Verfahrens- und Organisationsrechte des Aufsichtsrates
    Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
    1. Wahl des AR-Vorsitzenden und des Stellvertreters
    2. Einladungsmodalitäten
    3. Beschlussfassung
    4. Protokoll
    5. Ausschüsse
    6. Zustimmungsbedürftige Geschäfte
    7. Aufsichtsratssitzungen
    8. Vor- und Nachbereitung der Aufsichtsratssitzungen
  5. Informations-, Kontroll- und Gestaltungsrechte des Aufsichtsrates
    1. Informationsrechte
      1. Der gesetzliche Informationsanspruch
      2. Durchsetzung des Informationsanspruchs
      3. Informationsweitergabe und Verschwiegenheitspflicht
    2. Kontrollrechte des Aufsichtsrates
    3. Entscheidungsrechte des Aufsichtsrates
  6. Einzelrechte und -pflichten der Aufsichtsratsmitglieder
    1. Charakterisierung des Aufsichtsratsamtes
    2. Notwendige Unterlagen, über die jedes AR-Mitglied verfügen muss
    3. Basisinformationen über das Unternehmen/den Konzern
    4. Rechte und Pflichten des einzelnen AR-Mitgliedes
      1. Mitwirkungsrechte und -pflichten
      2. Klagerecht und gerichtliche Antragsbefugnis
      3. Anspruch auf Aufwendungsersatz
      4. Störungs- und Behinderungsverbot
      5. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
      6. Recht zur Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskämpfen
      7. Recht auf Freistellung und Fortzahlung der Vergütung
      8. Kündigungsschutz
    5. Folgen für AR-Mitglieder bei Pflichtverletzung
    6. Pflichten aus dem Insiderrecht
    7. Gewerkschaftliche Abführungsrichtlinie
  7. Organisation der Aufsichtsratsarbeit der Arbeitnehmerbank
    1. Terminplanung
    2. Vorbereitung
    3. Aufsichtsratssitzung
    4. Nachbereitung
  8. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Interessenvertretungspolitik im Betrieb, Unternehmen und Konzern
    1. Abgestimmte Informationspolitik
    2. Kooperationsbereitschaft
    3. Gewerkschaftliche Betriebspolitik
  9. Eigenständiges Informationskonzept der Interessenvertretung
    1. Informationszweck
    2. Regelmäßiger Informationsbedarf
      1. Wirtschaftliche Informationen
      2. Arbeitnehmerbezogene Informationen
    3. Zeitpunktbezogener Informationsbedarf
      1. Unternehmensplanung
      2. Investitionsplanung
      3. Personalplanung

Literatur

  • Kittner/Köstler/Zachert , Aufsichtsratspraxis, Handbuch für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, 5. Überarbeitete Auflage, Bund-Verlag Köln 1995
  • Potthoff / Trescher , Das Aufsichtsratsmitglied, Ein Handbuch für sein Aufgaben, Rechte und Pflichten, 2. Überarbeitetet und aktuaisierte Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart

Seminardauer

Das Seminar kann von einem Tag bis zu drei Tagen dauern. Bei einem Seminar unter drei Tagen müssen jedoch Schwerpunkte gebildet werden. Für das gesamte oben beschriebene Seminarprogramm werden drei Tage benötigt.

Seminarkonzeption

Die Seminarkonzeption beinhaltet sowohl Plenarveranstaltungen als auch Gruppenarbeitsphasen. Tagesseminare finden überwiegend im Plenum statt. Zum Einsatz kommen Beamer, Overhead-Folien, Flip-Charts und Meta-Plan-Technik.

Die Seminarteilnehmer erhalten eine Seminarunterlage, die sämtliche eingesetzten Dateien, Overhead-Folien sowie vertiefende Fachaufsätze und Urteile zum Thema enthält.

Erfahrung der Referenten

Die forba-Mitarbeiter haben umfangreiche Lehrerfahrung als Dozenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie als Referenten von Gewerkschaftsseminaren. Darüber hinaus wurden mehr als 20 einschlägige Ein- und Mehr-Tages-Seminare zum Thema Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durchgeführt.