Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Umwandlung von Unternehmen

Beschreibung der Seminarinhalte

Im Schulungsschwerpunkt "Umwandlung von Unternehmen" stehen die verschiedenen Umwandlungsarten gemäß Umwandlungsgesetz im Vordergrund. Auf der Grundlage des Umwandlungsgesetzes werden vor allem die Verschmelzung (Fusion) und die Spaltung von Unternehmen behandelt. Hierbei stellen wir einerseits die rechtlichen Gegebenheiten sowie die wirtschaftlichen Hintergründe solcher Maßnahmen dar, andererseits gehen wir ausführlich auf die Informationsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte, des Wirtschaftsausschusses und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ein.

Aber auch die Veräußerung von Betrieben oder Betriebsteilen (Arbeitgeberwechsel, Betriebsübergang gemäß § 613a BGB) sowie Outsourcing und Fremdvergabe werden bei Bedarf in diesen Seminaren thematisiert.

Hinzu kommt, dass Umwandlungen oft Betriebsänderungen zur Folge haben (z.B. die Zusammenlegung von Betrieben, die Spaltung von Betrieben, die Einschränkung von Betrieben), sodass wunschgemäß oft auch Seminarinhalte zu dem Thema "Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan" vermittelt werden.

Bei unternehmens- und betriebsbezogenen Maßnahmen werden i.d.R. nicht alle möglichen Aspekte der Thematik dieselbe Relevanz für eine bestimmte Problemsituation haben. Insofern werden aus den nachfolgend aufgelisteten Seminarinhalten jeweils diejenigen ausgewählt und besonders sorgfältig behandelt, die für die gegeben Problemsituation besonders relevant sind. Diese Schwerpunktsetzung erfolgt jeweils in vorheriger Abstimmung mit den zukünftigen Seminarteilnehmern.

Inhaltsübersicht

  1. Arten der Umwandlung
    • Möglichkeiten der Verschmelzung
    • Möglichkeiten der Spaltung
    • Umwandlungsrechtlich zu erstellende Unterlagen
    • Umwandlungsrechtliche Beteiligung des Betriebsrates
    • Arbeitnehmerrelevante Schlussbestimmungen des UmwG
  2. Risiken von Umwandlungsmaßnahmen
    • Veränderung der Mitbestimmungsstrukturen
    • Verlust des bisherigen Tarifvertrages
    • Verlust von Gesamtbetriebsvereinbarungen/ Betriebsvereinbarungen
    • Nachfolgende Betriebsänderungen
  3. Die Schutzwirkung des § 613a BGB
  4. Der Ablauf von Fusionen
  5. Der Ablauf von Spaltungen
  6. Die Veräußerung von Betrieben/Betriebsteilen
  7. Outsourcingmaßnahmen
  8. Handlungsmöglichkeiten der betroffenen Betriebsräte
    • Informations- und Beratungsmöglichkeiten im WA
    • Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten des BR
    • Erkennbare Betriebsänderungen
    • Risikoanalyse
    • Zielsetzungen
    • Forderungskatalog zum Schutz der Arbeitnehmerinteressen
  9. Betriebsvereinbarungen anlässlich von Umwandlungsmaßnahmen
  10. Handlungsmöglichkeiten bei Betriebsänderungen
    • Interessenausgleich
    • Sozialplan

Bestimmung der Seminarschwerpunkte und der Seminardauer

Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass dieser breite Katalog unterschiedlicher Seminarinhalte nicht in einem Seminar insgesamt vermittelt werden kann. Vielmehr werden der jeweiligen Problemlage entsprechend, die zu einer Seminaranfrage bei der forba Partnerschaft geführt hat, in Abstimmung mit den Betriebsräten die entsprechenden Seminarschwerpunkte bestimmt. Fallweise und je nach Seminarziel werden i.d.R. ein bis drei Tage Seminardauer vereinbart. Sofern das Seminarziel darin gesehen wird, für bevorstehende Maßnahmen ein Verhandlungskonzept zu entwickeln, ist nach unserer Erfahrung eine Seminardauer von drei Tagen erforderlich.

Methodische Ansätze

Die Seminare werden überwiegend mittels Referentenvortrag und Teilnehmerdiskussion im Plenum durchgeführt. Fallweise werden je nach Möglichkeit Gruppenarbeitsphasen und Übungsphasen eingeplant. Sofern es um die Lösung konkreter betrieblicher Fragestellungen geht, z.B. Analyse von Arbeitnehmerrisiken, Zusammenstellung des Regelungsbedarfs, arbeiten wir mit Meta-Plan-Technik, Kartenabfrage, Wandzeitungen etc. Seminarergebnisse, die für die Weiterarbeit im Betriebsrat von Bedeutung sind, werden bei Bedarf protokolliert und den Seminarteilnehmern mitgegeben.

Erfahrungen der Referenten

Aus der Schulungs- und Beratungspraxis der Mitarbeiter der forba Partnerschaft gibt es zahlreiche Erfahrungen zum Thema. Da die Referenten im Rahmen ihrer Beratungsaufgaben an Fusionen und Spaltungen sowie bei zahlreichen Betriebsänderungen auf der Arbeitnehmerseite beteiligt waren, stehen auch praktische Erfahrungen zum Thema zur Verfügung.