Personalplanung
Beschreibung der Seminarinhalte
Im Schulungsschwerpunkt "Personalplanung - Personalbemessung" - geht es vor allem um Fragestellungen, die mit der Wahrnehmung von Informations- und Beratungsrechten des Betriebsrates gemäß § 92 BetrVG - Personalplanung - verbunden sind. Das Seminar gibt einen Überblick über die wesentlichen Teilbereiche der Personalplanung und zeigt exemplarisch die zugehörigen wesentlichen personalwirtschaftlichen Instrumente. Im Mittelpunkt des Seminars stehen Fragestellungen zur "richtigen" Bemessung der erforderlichen Personalkapazitäten: Es werden verschiedene Beispiele zur Personalbedarfsrechnung gezeigt: Personalbedarfsrechnungen anhand von Kennziffern und aufgrund analytischer Verfahren, die anhand von Prozesszeiten und Arbeitsmengen den Personalbedarf und regelmäßig aktuelle Auslastungsgrade ermitteln, um das Erfordernis kurzfristiger Personalanpassungen zu prüfen.
Ferner zeigen wir den systematischen Zusammenhang zwischen Personalplanung und Unternehmensplanung auf mit der Zielsetzung, den Seminarteilnehmern Vorstellungen über Planungsabläufe und Planungsinhalte dergestalt zu vermitteln, dass sie in der Lage sind, zukünftig Zeitpunkte und Inhalte einer rechtzeitigen und umfassenden Information selbst zu bestimmen. Da die quantitative Personalplanung, insbesondere auch die Personalkostenplanung heute Teil der betriebswirtschaftlichen Controllingaufgabe ist, werden auch die wesentlichen Schnittstellen und Zusammenhänge zwischen Personalplanung und Controlling thematisiert. Diese Kenntnisse sind insbesondere auch für Arbeit des Wirtschaftsausschusses von Bedeutung.
Inhaltsübersicht
- Teilbereiche der Personalplanung
- Personalbedarfsplanung
- Personalbeschaffungsplanung
- Personalabbauplanung
- Personalentwicklungsplanung
- Personaleinsatzplanung
- Personalkostenplanung
- Personalplanung und Unternehmensplanung
- Personalplanung als integraler Teil der Unternehmensplanung
- Teilbereiche der Unternehmensplanung
- Planungskalender
- Vertikale Planungsabläufe
- Controlling und Unternehmensplanung
- Die Beteiligungsrechte gemäß § 92 BetrVG
- Informationsrechte
- Beratungsrechte
- Initiativrechte
- Personalplanung und wirtschaftliche Hintergrundinformationen
- Personalplanung und Wirtschaftsausschuss
- Instrumente der Personalplanung, u.a.:
- Stellenbeschreibungen
- Anforderungsprofile
- Personalbeurteilung
- Personalentwicklung
- Ermittlung der Ausfallzeiten
- Zugangs-/Abgangstabellen
- Produktivitätskennziffern
- Ermittlung von Zeitstandards
- Beispiele zur Personalbedarfsplanung
- Stellenplanmethode
- Kennziffernmethode
- Zeit-Mengen-Methode
- Auslastungs- und Produktivitätsrechnungen
- Personalplanung und Arbeitnehmerinteressen
- Der § 92 BetrVG und seine Verknüpfung zu anderen
betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften, u.a.:- Arbeitszeit
- Urlaubsgrundsätze
- Aus- und Weiterbildung
- innerbetriebliche Stellenausschreibungen
- Beurteilungsgrundsätze
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Personalplanung bei Betriebsänderungen
- Schlussfolgerungen für die künftige Betriebsratsarbeit
Neben den Schulungen bietet forba auch Beratungsleistungen zum Thema Personalplanung an.
Bestimmung der Seminarschwerpunkte und der Seminardauer
Fallweise und je nach Seminarziel werden i.d.R. ein bis drei Tage Seminardauer vereinbart. Bei der Durchführung der Seminare geht vor allem darum, den Teilnehmern/innen das erforderliche Überblickswissen zu vermitteln, damit sie in der Lage sind, Mängel und Schwachstellen in den Betrieben zu identifizieren und Vorschläge für eine Personalplanung im Arbeitnehmerinteresse zu machen. Die Seminardauer hängt deshalb auch von der Frage ab, wie viel Vorwissen bereits über die Personalplanung im Unternehmen vorhanden ist und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Für den gesamten Themenkatalog werden i.d.R. zweieinhalb bis drei Seminartage benötigt.
Methodische Ansätze
Die Seminare werden überwiegend mittels Referentenvortrag und
Teilnehmerdiskussion im Plenum durchgeführt. Fallweise werden
je nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von der vereinbarten
Seminardauer Gruppenarbeitsphasen und Übungsphasen eingeplant.
Sofern es um die Lösung konkreter betrieblicher
Fragestellungen geht, arbeiten wir mit auch Meta-Plan-Technik,
Kartenabfrage, Wandzeitungen etc.
Seminarergebnisse, die für die Weiterarbeit im Betriebsrat von
Bedeutung sind, werden bei Bedarf protokolliert. Zielsetzung
ist es, die Seminarteilnehmer am Ende des Seminars mit einer
Check-Liste auszustatten, die ihnen eine Orientierung gibt,
wie zukünftig die Informations- und Beratungsrechte gemäß § 92
BetrVG besser umgesetzt werden können.
Erfahrungen der Referenten
Vor allem aus der Schulungspraxis der Mitarbeiter der forba Partnerschaft gibt es zahlreiche Erfahrungen zum Thema. Da die Referenten im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Schulungstätigkeit viele Seminare zum Thema Personalplanung durchgeführt haben, verfügen sie auch über Kenntnisse zu branchenüblichen Modalitäten. Ferner führen sie fallweise auch Beratungen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG zu personalwirtschaftlichen Fragestellungen durch und haben in diesem Themenbereich auch Veröffentlichungen vorgenommen. Insbesondere auch im Beratungsschwerpunkt Betriebsänderungen spielen praktische Fragestellungen zur Personalplanung eine besondere Rolle.
Veröffentlichungen
Mitarbeit bei verschiedenen personalwirtschaftlichen Beiträgen im "Handbuch Personalplanung".