Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Zielvereinbarungen

Beschreibung der Seminarinhalte

In Zielvereinbarungen legen Vorgesetzte und Beschäftigte zukünftige Arbeitsergebnisse für einen bestimmten Zeitraum fest. Zielsetzung dieses Instrumentes ist es, nach Möglichkeit die Beschäftigten auf wirtschaftliche Planzahlen (z.B. Umsatz im Vertrieb, Stückzahlen in der Produktion) zu verpflichten. Solche Vereinbarungen beinhalten Chancen und Risiken für die Beschäftigten. So entsteht beispielsweise eine größere Transparenz hinsichtlich der Leistungserwartungen des Arbeitgebers. Aber Zielvereinbarungen lassen ggfs. auch eine Leistungsmessung und -beurteilung zu. Mit der Anwendung des Führungsinstrumentes "Zielvereinbarungen" sind demzufolge viele Probleme und Fragen verbunden: Was sind geeignete Ziele? Wie können diese nachvollziehbar festgelegt werden? Welche Einflussmöglichkeiten haben die Beschäftigten bei der Vereinbarung "ihrer Ziele"? Führen Zielvereinbarungen zu höheren Anforderungen und Leistungserwartungen? Was passiert, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden? Welche Konsequenzen werden aus einer Zielerreichung oder Zielverfehlung gezogen? Es besteht folglich ein großer Gestaltungs- und Regelungsbedarf, wenn das Instrument Zielvereinbarungen ohne Nachteile für die Beschäftigten eingesetzt werden soll. Aufgabe des Betriebsrates ist es, diesen Handlungsbedarf im Interesse der Beschäftigten auszufüllen.

Aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben sich Einflussmöglichkeiten, die der Betriebsrat nutzen kann, um vom Arbeitgeber die Mitgestaltung eines Zielvereinbarungskonzeptes zu verlangen, z.B. § 87 (1) Nr. 6 BetrVG (dv-technische Zielerreichungsmessung), § 94 (2) BetrVG (Beurteilungsgrundsätze) oder § 87 (1) Nr. 10 BetrVG (Entlohnungsgrundsätze).

Im Rahmen des Seminars sollen Chancen und Risiken von Zielvereinbarungen dargestellt werden. Die Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebsräte stehen im Mittelpunkt: Welche Regelungen sind geeignet, die Interessen der Beschäftigten angemessen zu berücksichtigen?

Das Seminar wendet sich an interessierte Betriebsratsmitglieder, die zu diesem Thema die rechtlichen Grundkenntnisse und das erforderliche Gestaltungswissen erwerben wollen.

Seminarinhalte - Beispiel

  • Bestandsaufnahme der Teilnehmer/innen zum Thema Zielvereinbarungen
  • Betriebswirtschaftliche Steuerungsfunktionen von Zielvereinbarungen
  • Interessenkonflikte zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite
  • Der Zielvereinbarungsprozess
    • Kriterienkatalog zur "richtigen" Formulierung von Zielen
    • Qualitative und quantitative Zielsetzungen
    • Das Zielvereinbarungsgespräch
  • Überprüfen der Zielerreichung im Soll-Ist-Vergleich
  • Anforderungen an eine an den Arbeitnehmerinteressen orientierte Zielvereinbarung
    • Einbettung in eine kollektive Regelung
    • Einflussmöglichkeiten der Beschäftigten auf Ziele
    • Berücksichtigung der Leistungs- und Umfeldbedingungen
    • Ausschluss arbeitsrechtlicher Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis
  • Rechtsgrundlagen für die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
  • Eckpunkte und Vorschläge für eine Betriebsvereinbarung

Neben den Schulungen bietet forba auch Beratungsleistungen zum Thema Zielvereinbarung an.

Seminardauer

Das Seminar dauert ein bis zwei Tage.

Seminarkonzeption

Die Seminarkonzeption beinhaltet sowohl Plenarveranstaltungen als auch Gruppenarbeitsphasen. Tagesseminare finden überwiegend im Plenum statt. Zum Einsatz kommen Beamer, Overhead-Folien, Flip-Charts und Meta-Plan-Technik.

Die Seminarteilnehmer erhalten eine Seminarunterlage, die sämtliche eingesetzten Dateien, Overhead-Folien sowie vertiefende Fachaufsätze und Urteile zum Thema enthält.

Erfahrung der Referenten

Die forba-Mitarbeiter haben umfangreiche Lehrerfahrung als Dozenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie als Referenten von Gewerkschaftsseminaren. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl einschlägiger Seminare zum Thema durchgeführt.