Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Altersteilzeit

Beschreibung der Seminarinhalte

Mit dem Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand wurden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Rahmenbedingungen für Vereinbarungen über Altersteilzeitarbeit geschaffen. Zielsetzung ist es, ältere Arbeitnehmer/innen einen Anreiz zu einer vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters zu gewähren. Hierdurch sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für jüngere Arbeitnehmer/innen - z.B. Übernahme der Auszubildenden- oder für Arbeitslose geschaffen werden. Deswegen erstattet die Bundesanstalt für Arbeit im Falle einer solchen Wiederbesetzung von Stellen, die infolge eines Altersteilzeitarbeitsvertrages frei geworden sind, vom Arbeitgeber erbrachte Aufstockungsleistungen im Umfang der gesetzlichen Mindestleistungen.

Die Inanspruchnahme von Altersteilzeit ist mit vielen sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen und mit vielen Gestaltungsaspekten verbunden. Zielsetzung des Seminars ist es, die grundlegenden Sachverhalte zur Altersteilzeitarbeit zu vermitteln und inhaltliche Regelungsvorschläge für den Abschluss von Altersteilzeitvereinbarungen zu erarbeiten.

Altersteilzeit ist eine Möglichkeit, erkennbar vorhandene Personalüberhänge mittelfristig sozialverträglich zu reduzieren. Insofern hat dieses Thema auch einen engen Bezug zu unseren Schulungs- und Beratungsschwerpunkten Betriebsänderung und Personalplanung.

Übersicht der Schulungsinhalte

  1. Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur Altersteilzeit, u.a.:
    • Begünstigter Personenkreis
    • Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit
    • Anspruchsvoraussetzungen
    • Arbeitsrechtliche Regelungen
    • Soziale Sicherung
    • Mitwirkungspflichten
  2. Die Durchführungsanweisungen der Bundesanstalt für Arbeit
  3. Regelungsbedarf für Betriebsvereinbarungen
    • personeller, örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich
    • Modalitäten zur Einführung der Altersteilzeit
    • Modalitäten zur Entscheidung über Arbeitnehmeranträge zur Altersteilzeit
    • Modalitäten für den Abschlusseines Altersteilzeitvertrages
    • Anrechtsklauseln für bestimmte Arbeitnehmergruppen
    • Verteilungsmodelle für die Arbeitzeit
    • Regelungen zum Urlaub und zum Urlaubsgeld
    • Regelungen für den Krankheitsfall
    • Regelungen zur Aufstockung des Alterszeitentgeltes
    • Regelungen zur Aufstockung des Rentenbeitrages
    • Gleichstellungsregelungen bei Einmalzahlungen
    • Regelungen zur Vermeidung von Nachteilen bei der betrieblichen Altersversorgung
    • Entgeltnachzahlung bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit
    • Regelungen zum Ausgleich von Nachteilen durch vorzeitigen Rentenbezug
  4. Beispiele geeigneter Betriebvereinbarungen zum Thema

Neben den Schulungen bietet forba auch Beratungsleistungen zur Altersteilzeit an.

Bestimmung der Seminarschwerpunkte und der Seminardauer

Fallweise und je nach Seminarziel werden i.d.R. 1 - 2 Tage Seminardauer vereinbart. Bei der Durchführung der Seminare geht vor allem darum, den Teilnehmern/innen das erforderliche Wissen zu vermitteln, damit sie in der Lage sind, die wesentlichen Modalitäten zur Altersteilzeitarbeit zu beurteilen. Zielsetzung ist es, die Fähigkeit zu vermitteln, eine Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit verhandeln und abschließen zu können.

Methodische Ansätze

Die Seminare werden überwiegend mittels Referentenvortrag und Teilnehmerdiskussion im Plenum durchgeführt. Sinnvoll ist die gemeinsame Auswertung und Bearbeitung von bereits abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit.

Erfahrungen der Referenten

Aus der Beratungspraxis der Mitarbeiter der forba Partnerschaft ergeben sich die Kenntnisse zum Thema, die auf dem Seminar vermittelt werden sollen.