Betriebsratswahlen 2026 - Schulung von Wahlvorständen für Betriebsratswahlen
In der Zeit vom 1. März 2026 bis 31. Mai 2026 finden wieder die regulären Betriebsratswahlen statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden Wahlvorstand (§ 16 Abs. 1 BetrVG).
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Durchführung der Wahl ist es dringend erforderlich, die bestellten Wahlvorstände zu schulen. Die zu vermittelnde Kenntnisse sind gem. § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG für alle erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der BR-Wahl beteiligt sind. Dabei wird je nach Vorkenntnissen ein 1- oder 2-Tage-Seminar durch die forba als Inhouse-Schulung angeboten. Unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden, wird eine Honorarvergütung von 2.400 EUR je Seminartag, zzgl. Reise- und Unterbringungskosten, abgerechnet. Bei Bedarf kann das Seminar auch in den Räumen der forba in Berlin stattfinden.
Bei der Seminardurchführung kommen aktuelle Methoden der Wissensvermittlung zur Anwendung, die auch eine interaktive Beteiligung der Teilnehmenden ermöglicht. Teil des Angebots sind eine umfassende Dokumentation und Unterlagen, die eine rechtskonforme Durchführung der Wahl ermöglichen. Die Referenten der forba haben langjährige Erfahrung bei der Seminardurchführung und der Vermittlung auch komplexer Sachverhalte. Sie können zudem auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz aus der Beratung und Begleitung von Betriebsräten zurückgreifen.
Wir stehen gerne unter 030 786010 oder forba@forba.de für ihre Anfragen zur Verfügung.
Beschreibung des Seminarinhaltes
Die folgende Gliederung gibt einen groben Überblick über den möglichen Seminarinhalt.
- Allgemeines
- Der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff
- Der Arbeitnehmerbegriff
- Wahlvorstand
- Bestellung
- Zusammensetzung
- Amtszeit
- Geschäftsführung
- Beschlussfassung
- Aktives und passives Wahlrecht
- Wahlberechtigte
- Wählbarkeit
- Wahlgrundsätze
- Geheime und unmittelbare Wahl
- Gruppenwahl und gemeinsame Wahl
- Mehrheitswahl (Personenwahl) und Verhältniswahl (Listenwahl)
- Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
- Erstellen der Wählerliste
- Das Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG
- Ermittlung der Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats
- Erlass des Wahlausschreibens
- Auslegung der Wählerliste und der Wahlordnung
- Einreichung und Behandlung von Wahlvorschlägen
- Die Wahlhandlung
- Die persönliche Stimmabgabe
- Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
- Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
- Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
- Niederschrift des Wahlergebnisses
- Benachrichtigung der gewählten Kandidaten
- Bekanntmachung
- Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats
- Anfechtung und Nichtigkeit einer Wahl
- Kosten der Wahl
- Wahlschutz
- Das vereinfachte Wahlverfahren