Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Welche Vorlauf-Arbeiten fallen an?

Anfrage

Eine telefonische oder formlose schriftliche Anfrage ist der erste Schritt zu einem Seminar der forba Partnerschaft. Bitte erläutern Sie uns kurz Ihre Situation und Ihr Anliegen. Ggfs. vereinbaren wir mit Ihnen einen Telefontermin oder einen persönlichen Termin in Berlin, um mit Ihnen besondere Gegebenheiten ausführlich zu erörtern und die Bedarfslage zu erfassen. Ferner stimmen wir mit Ihnen die Seminarmodalitäten (Seminardauer, Seminarort, Termine etc.) ab. Die Seminardauer beträgt i.d.R. 1 - 3 Seminartage und bestimmt sich nach Umfang und Schwierigkeit der Seminarinhalte sowie der erforderlichen Ausführlichkeit der Themenbehandlung.

Seminarangebot

Nachdem die Bedarfslage geklärt und die Grundsatzentscheidung für die Durchführung eines Seminars bei der forba Partnerschaft getroffen wurde, schreiben wir Ihnen ein ausführliches Seminarangebot, dass den einschlägigen Grundsätzen der BAG-Rechtsprechung entspricht. Hierbei gehen wir auf die Erforderlichkeit der Seminarinhalte für die Betriebsratsarbeit, auf die Seminarinhalte (Erstellung detaillierter Themenpläne für den Seminarablauf), auf die Seminarmodalitäten und Seminarkosten ausführlich ein.

Seminarort

Die Referenten führen die Seminare häufig außerhalb Berlins durch, ggfs. als Inhouse-Schulung am Ort des Unternehmens oder des Betriebes. In diesen Fällen obliegt es dem auftraggebenden Betriebsrat, für geeignete Seminarräumlichkeiten und Unterbringung der Teilnehmer und des Referenten zu sorgen. Die Seminartermine werden in gegenseitiger Abstimmung festgelegt, i.d.R. mit einem rd. 1-2-monatigen Vorlauf.

Betriebsratsbeschluss

Das Seminarangebot der forba Partnerschaft ist dann Grundlage für die erforderlichen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlüsse nach § 37 Abs. 6 BetrVG, in dem die Seminarteilnehmer/innen namentlich zu benennen sind. Wir empfehlen, auf der Grundlage dieses Beschlusses vom Arbeitgeber eine Bestätigung über die Übernahme der anfallenden Seminarkosten einzuholen. Betriebsratsbeschluss und Kostenübernahmeerklärung sowie eine verbindliche Teilnehmerliste sind uns dann postalisch zur Verfügung zu stellen. Abweichende Verfahrensregelungen können mit uns besprochen werden.

Betriebs- und unternehmensbezogene Unterlagen

Nach der ordnungsgemäßen Beschlussfassung und Anmeldung besteht die Möglichkeit, uns themenspezifische betriebs- und unternehmensbezogene Unterlagen für die problemorientierte Behandlung der Seminarthemen zur Verfügung zu stellen. Wir erstellen aus diesen uns überlassenen Unterlagen sowie aus unseren vorhandenen vielfältigen Seminarmaterialen eine seminarspezifische Teilnehmerunterlage, die Grundlage der Seminardurchführung und der Seminarnachbereitung ist.

Selbstverständlich gilt für uns die volle Verschwiegenheitspflicht gemäß § 79 BetrVG bzgl. aller unternehmens- und betriebsbezogenen Kenntnisse, die wir im Zusammenhang mit den Seminaren erhalten.