Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen Partnerschaft der Ingenieure und beratenden Betriebswirte
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Forschungs- und Beratungsstelle für betriebliche Arbeitnehmerfragen

Aufgabe und Funktion der Einigungsstelle

Dem Einigungsstellenverfahren kommt wesentliche Bedeutung zu, Konflikte zwischen den Betriebsparteien, die diese aufgrund unterschiedlicher Positionen nicht selbst zu bewältigen vermögen, einer - nach Möglichkeit einvernehmlichen Lösung - zuzuführen.

Die Einigungsstelle hat demzufolge die Aufgabe, die unterschiedlichen Auffassungen und Positionen zu erfassen und aufzuarbeiten, die jeweiligen Begründungen und Rechtfertigungen für diese Positionen kritisch zu prüfen und zu hinterfragen. Darauf aufbauend soll sie Lösungsansätze zu erarbeiten und die arbeitgeberseitigen und arbeitnehmerseitigen Interessen im Rahmen eine systematischen Kompromissfindung einander angleichen.

Sofern eine Einigung gelingt, wird die streitige Angelegenheit einvernehmlich durch eine Betriesereinbarung mit der gefundenen Konfliktlösung bereinigt. Falls dies nicht gelingt, trifft die Einigungsstelle unter Beachtung festgelegter Verfahrensregelungen durch Abstimmung eine Mehrheitsentscheidung über die gestellten Anträge der Betriebsparteien.

Von wesentlicher Bedeutung in einem Einigungsstellenverfahren ist die Rolle und Position des/der Einigungsstellenvorsitzenden. Ihnen obliegt die Leitung der Einigungsstelle sowie die Moderation der Suche nach einer tragfähigen Konfliktlösung. Entscheidend hierbei ist die Fähigkeit der Vorsitzenden, Positionen und Begründungen der Parteien nachvollziehen zu können und den Beteiligten eigene Vorschläge zur Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Auffassungen zu unterbreiten.

Für de Fall, das keine einvernehmliche Kompromisslösung zustande kommt, wird der Konflikt im erzwingbaren Einigungsstellenverfahren durch Abstimmung entschieden, Dabei entscheidet die Stimme des/der Einigungsstellenvorsitzenden. Das Ergebnis wird als Spruch bezeichnet-

Lesen Sie mehr über erzwingbare Einigungsstellenverfahren.