Handbuch für den Wirtschaftsausschuss
Vorwort
Das vorliegende Handbuch entstand im Anschluss an ein von der Hans-Böckler-Stiftung finanziertes Forschungsprojekt »Der Wirtschaftsausschuss in der Mitbestimmungspraxis«. Die am Beispiel der Berliner Metallindustrie 1984/85 durchgeführte Untersuchung zeigte in aller Deutlichkeit, wie schwierig die Ausschöpfung der Informations- und Beratungsrechte durch die Wirtschaftsausschüsse in der betrieblichen Praxis ist. Dabei lagen die Hindernisse keineswegs allein im Verhalten der Arbeitgeberseite - jedenfalls nicht in solchen Verhaltensweisen, die als eindeutige Verletzung des BetrVG mit rechtlichen Mitteln zu ändern wären. Wesentlichen Anteil an den konstatierten Schwierigkeiten hatten die Wirtschaftsausschüsse selbst. Dabei reichten die Ursachen von einem falschen Verständnis der Wirtschaftsausschusstätigkeit bis hin zu einer mangelhaften Organisation der eigenen Arbeit.
Durch unsere Schulungs- und Beratungstätigkeit müssen wir feststellen, dass sich die in unserer Untersuchung gezeigte unbefriedigende Situation zumindest im Bereich der Wirtschaftsauschüsse in mittelständischen Unternehmen -soweit sie denn überhaupt errichtet sind - nicht wesentlich gebessert hat.
Das Handbuch soll deshalb als Anregung und Handlungsanleitung dienen, eine gezielte, auf Interessenvertretung ausgerichtete Informationspolitik im Unternehmen zu entwickeln und den Wirtschaftsausschuss zu einem Gremium der Interessenvertretung zu machen, in dem die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens im Hinblick auf deren Auswirkungen auf die Beschäftigten mit dem Unternehmer beraten werden.
Seit der 1. Auflage im Jahre 1986 wurde das Handbuch ständig aktualisiert und inhaltlich erweitert. Das Kapitel 4 über den Jahresabschluss wurde vollständig überarbeitet und die Neuregelungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) berücksichtigt. Das Kapitel 5 wurde um neuere strategische Planungsinstrumente ergänzt. Mit dem neuen Kapitel 8 wurde das für den Wirtschaftsausschuss bedeutsame Thema der (Früh-)Erkennung von Unternehmenskrisen erstmals aufgegriffen. Selbstverständlich ist auch die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung des BAG ebenso berücksichtigt wie zwischenzeitlich eingetretene gesetzliche Veränderungen, wie das Risikobegrenzungsgesetz, das dem WA auch Informationsrechte im Falle von Unternehmensübernahmen zugesteht, sofern mit der Übernahme eine Kontrolle über das Unternehmen verbunden ist. Damit versuchen wir, unserem Anspruch aus der Praxis für die Praxis auch unter den gestiegenen Anforderungen an die Arbeit von Wirtschaftsausschüssen gerecht zu werden.
Meinem leider viel zu früh verstorbenen Freund, Partner in der FORBA-Partnerschaft und (bis zur 5. Auflage) Mitautor Reino von Neumann-Cosel ist auch diese 7. Auflage gewidmet. An seiner Stelle fungiert als neuer Co-Autor Rechtsanwalt Nikolai Laßmann, der seit 1.4.2008 auch Mitarbeiter bei der FORBA-Partnerschaft ist.
Nach wie vor gilt für uns der Grundsatz, dass nichts so gut ist, als dass es nicht noch besser werden könnte. Deshalb sind wir für Kritik und Anregungen dankbar.
Berlin, im Januar 2009
Nikolai Laßmann
Rudi Rupp