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Betriebsratswahlen 2010 - Schulung von Wahlvorständen für Betriebsratswahlen

In der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 finden wieder die regulären Betriebsratswahlen statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus mindestens drei Mitgliedern bestehenden Wahlvorstand (§ 16 Abs. 1 BetrVG).

Zur Vermeidung von Fehlern bei der Durchführung der Wahl ist es dringend erforderlich, die bestellten Wahlvorstände zu schulen. FORBA bietet zwei Arten von Schulungsveranstaltungen an:

  • Ein 2-Tage-Seminar für unerfahrene Wahlvorstandsmitglieder
  • Ein 1-Tage-Seminar als Auffrischungsseminar für erfahrene Wahlvorstandsmitglieder

Beschreibung des Seminarinhaltes

Die folgende Gliederung gibt einen groben Überblick über den möglichen Seminarinhalt.

  1. Allgemeines
    1. Der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff
    2. Der Arbeitnehmerbegriff
    3. Der Gewerkschaftsbegriff
  2. Wahlvorstand
    1. Bestellung
    2. Zusammensetzung
    3. Amtszeit
    4. Geschäftsführung
    5. Beschlussfassung
  3. Aktives und passives Wahlrecht
    1. Wahlberechtigte
    2. Wählbarkeit
  4. Wahlgrundsätze
    1. Geheime und unmittelbare Wahl
    2. Gruppenwahl und gemeinsame Wahl
    3. Mehrheitswahl (Personenwahl) und Verhältniswahl (Listenwahl)
  5. Aufgaben des Wahlvorstandes vor der Wahl
    1. Erstellen der Wählerliste
    2. Das Zuordnungsverfahren nach § 18a BetrVG
    3. Ermittlung der Größe und Zusammensetzung des Betriebsrats
    4. Erlaß des Wahlausschreibens
    5. Auslegung der Wählerliste und der Wahlordnung
    6. Einreichung und Behandlung von Wahlvorschlägen
  6. Die Wahlhandlung
    1. Die persönliche Stimmabgabe
    2. Die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl)
    3. Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
  7. Aufgaben des Wahlvorstandes nach der Wahl
    1. Niederschrift des Wahlergebnisses
    2. Benachrichtigung der gewählten Kandidaten
    3. Bekanntmachung
    4. Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats
  8. Anfechtung und Nichtigkeit einer Wahl
  9. Kosten der Wahl
  10. Wahlschutz

Seminardauer

Das Seminar dauert ein oder zwei Tage (siehe auch oben).

Seminarkonzeption

Die Seminarkonzeption beinhaltet sowohl Plenarveranstaltungen als auch Gruppenarbeitsphasen. Tagesseminare finden überwiegend im Plenum statt. Zum Einsatz kommen Beamer, Overhead-Folien, Flip-Charts und Meta-Plan-Technik.

Die Seminarteilnehmer erhalten eine Seminarunterlage, die sämtliche eingesetzten Dateien, Overhead-Folien sowie vertiefende Fachaufsätze und Urteile zum Thema enthält.

Termine / Teilnehmerzahl / Kosten

Die Seminare können je nach Wunsch bei forba in Berlin oder als Inhouse-Seminar vor Ort durchgeführt werden. Die maximale Teilnehmerzahl pro Seminar beträgt 14 Mitglieder.

Seminartermine können mit unserem Sekretariat (Frau Lahl, Frau Püchler, Tel. 030-78 00 86 10) abgestimmt werden.

Die Seminarkosten betragen pro Seminartag 1.600,00 € zzgl. MWSt. unabhängig von der Teilnehmerzahl. Für Seminarunterlagen werden pro Teilnehmer 30,00 € zzgl. MWSt. in Rechnung gestellt.

Bei Inhouse-Seminaren kommen noch Reise- und ggf. Übernachtungskosten für den Referenten hinzu, die entsprechend ihrer tatsächlichen Höhe anhand von Belegen abgerechnet werden.

Erfahrung der Referenten

Die forba-Mitarbeiter haben umfangreiche Lehrerfahrung als Dozenten an Hochschulen und Fachhochschulen sowie als Referenten von Gewerkschaftsseminaren. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl einschlägiger Seminare zum Thema Betriebsratswahl durchgeführt.