Betrieblicher Einsatz von Windows NT/2000
Windows NT4 wird trotz Windows 2000 nach wie vor in vielen Unternehmen als Server, vor allem aber als Workstation eingesetzt.
Nach der jahrelangen Dezentralisierung PC-gestützter Arbeitsplätze ist mit der Einführung von Windows NT4 eine technische wie organisatorische Wende bezüglich der "Freizügigkeit" der PC-Nutzung feststellbar. Windows-basierte Rechner (egal ob Windows 9x oder Windows NT4) werden in einer Windows NT4-Domäne wieder an zentrale Rechner "angebunden". Die zentralen Rechner heißen jetzt nicht mehr HOST sondern Server, die Auswirkung bezüglich der "Selbstständigkeit" des Werkzeugs PC sind tendenziell aber die gleichen wie früher bei den sogenannten Terminals.
Benutzer stellen - im Gegensatz zur Situation bei Windows 9x-Rechnern - fest, dass andere Personen auf "ihren" Rechnern weitergehende Rechte als sie selber haben. Grundsätzliche Funktionen werden ausgeblendet, Programme ohne eigenes aktives Zutun aufgespielt oder upgedatet. Zunehmend ist auch festzustellen, dass die NT4-eigenen Überwachungsmöglichkeiten im Netz und auf dem Arbeitsplatzrechner zentralseitig aktiviert und zu Kontrollzwecken genutzt werden.
Windows NT4 bietet mit den gleichen "Bordmitteln" aber auch die Möglichkeiten, den Zugriff auf bestimmte Verzeichnisse und Dateien (z.B. solche, die personenbezogenen Daten enthalten) nachvollziehbar zu gestalten. In drei Ereignisprotokollen werden bei entsprechender Konfiguration Aktivitäten bezüglich der Sicherheit, der Systemstabilität und der aktiven Anwendungen protokolliert. Damit sind auch dem Betriebsrat Möglichkeiten gegeben, Datenzugriffe nachzuvollziehen. Die echte Verarbeitung innerhalb einer Datenbank, eines EXCEL-Rechenblattes oder einer Textverarbeitung ist davon aber nicht tangiert! Gegenüber Windows 9x- Systemen ist dies aber ein wesentlicher Vorteil. Die Vorgaben an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes im § 9 BDSG lassen sich mit Windows NT4 zwar nicht perfekt, aber doch besser als bisher umsetzten.
Bei der Anwendung technischer Einrichtungen (und dazu zählt das Betriebssystem Windows NT4 zweifelsfrei) hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG. Außerdem sind auch Rechte nach §§ 80 und 90 gegeben. Vor einer Nutzung von Windows NT4 ist die Zustimmung des Betriebsrates einzuholen bzw. eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.
Beratungsleistung der forba
Die forba-Partner unterstützen Betriebs- und Personalräte bei der Sichtung und Bewertung der vom Arbeitgeber geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie bei der Prüfung der Einführung und der Kontrolle der Anwendung von Windows NT4-Systemen mit folgenden Leistungen:
- Begutachtung der Planungen von Arbeitgeberseite in Hinblick auf Vollständigkeit der Information (Systemrechte, Berechtigungen der angelegten Benutzer- und Gruppen.
- Begehung und Analyse von NT4-Systemen (Einzelrechnern, Netzwerk-Installationen) mit Prüfung der vorhandenen Sicherheits-, System- und Benutzereinstellungen.
- Informations- und Beratungsgespräche mit dem Betriebsrat zu den bei der Begehung oder der Sichtung der Unterlagen gewonnenen Erkenntnissen. Beratung und Diskussion mit dem Betriebs- oder Personalrat bezüglich möglicher Maßnahmen des technischen und organisatorischen Datenschutzes und deren Umsetzung.
- Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zur Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit.
- Gegebenenfalls Teilnahme an Informationsgesprächen und/oder Verhandlungen des Betriebsrats mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Sachverständigen und Beratern.
- Gegebenenfalls Teilnahme an Einigungsstellenverfahren als externer Besitzer auf der Betriebsratsseite.
Beratungserfahrung der forba-Mitarbeiter
Die Partner von forba beraten seit Anfang der 80er-Jahre Betriebs- und Personalräte zu fast allen Aspekten des Themas "EDV-Einsatz im Betrieb". In diesem Rahmen haben sie zu dem Thema Windows NT4 zahlreiche Beratungen durchgeführt oder sind als Beisitzer auf der Betriebsratsseite in Einigungsstellen tätig geworden.